Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise wächst die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden. Doch welches Haus ist energieeffizient und welches nicht? Und was kann man als Eigentümer tun, um die energetische Effizienz zu steigern? Der sogenannte Energieausweis, der seit 1. Jänner 2008 für alle Verkäufer und Vermieter verpflichtend ist, will Licht ins Dunkel bringen. Er gibt an, wie viele Kilowattstunden Energie für die Beheizung des Gebäudes benötigt werden – und zwar pro Quadratmeter und Jahr – und welche technischen Verbesserungsmaßnahmen getroffen werden können, um diesen Wert zu optimieren.
Klassifizierung wie beim Kühlschrank
Der Ausweis unterteilt den Heizwärmebedarf anhand von farbigen Balken in sieben Klassen. Eine solche Klassifizierung kennt man bereits von Kühlschränken oder Waschmaschinen, wo die Einteilung erfolgreich war und sich dem Konsumenten gegenüber als sehr hilfreich herausgestellt hat. Die Erfahrung zeigt: Die Kunden haben die Kategorien A und B bevorzugt, während die energiefressenden Modelle nach und nach vom Markt verdrängt wurden.
Einen ähnlichen Effekt erhofft man sich auch vom Energieausweis für Gebäude: Er soll die Nachfrage nach energetisch optimierten Gebäuden verstärken und einen Anreiz für Haus- und Wohnungsbesitzer schaffen, ihr Eigentum thermisch zu sanieren – dahinter steht die Erfüllung der Kioto-Ziele. Außerdem möchte man Wohnungssuchenden erleichtern, einen objektiven Vergleich ihrer Traumimmobilien anzustellen.
Schonfrist für ältere Häuser
Jeder, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten will, sowie um-, zu- oder neu bauen will, muss einen solchen Ausweis vorlegen. Dies gilt für alle Gebäude, die nach 2006 errichtet oder maßgeblich verändert wurden. Ältere Bauten haben noch ein Jahr Schonfrist. Ab 1. Jänner 2009 ist der Ausweis dann für alle Gebäude verpflichtend.
Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, ist davon überzeugt, dass der Energieausweis Wirkung haben wird: "Alle, die unsanierte Häuser oder Wohnungen besitzen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie einen wesentlichen Wertverlust hinnehmen müssen, wenn sie nicht investieren."
Neben dem Heizwärmebedarf finden sich auf dem Ausweis auch Zahlen zum Warmwasser-Wärmebedarf, zum Heiztechnik-Energiebedarf sowie zum sogenannten Endenergiebedarf des Gebäudes. Bei Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, muss darüber hinaus der Kühlbedarf sowie der Energiebedarf für haustechnische Anlagen und Beleuchtung angegeben werden.
Ein Euro pro Quadratmeter
Der Preis für einen Energieausweise ist Verhandlungssache zwischen Aussteller und Auftraggeber. Für ein- und Zweifamilienhäuser rechnen Experten derzeit mit 300 bis 500 Euro. Bei größeren Häusern gilt ein grober Richtwert von einem Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Die Kosten hierfür muss der Eigentümer tragen. Der Ausweis gilt zehn Jahre.
Es gibt allerdings bürokratische Defizite: Wer tatsächlich berechtigt ist, diesen Ausweis auszustellen, ist bis dato nämlich noch nicht lückenlos geklärt. Technische Büros oder Ziviltechniker sind auf jeden Fall befugt, über die Zulassung weiterer Gewerke wird derzeit diskutiert.
Fragt sich nur: Was passiert, wenn der Eigentümer bei Vertragsunterzeichnung keinen Ausweis vorlegt? Erst einmal gar nichts, da mit dem Gesetz keine Verwaltungsstrafen verbunden sind. In diesem Fall werden gemäß Alter und Art des Gebäudes Durchschnittswerte angenommen – diese gelten dann als vereinbart.