Gusenbauers iPhone laut Sprecher Privathandy
Äußerst zugeknöpft hat das Büro von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer in der Causa iPhone reagiert. Gusenbauer telefoniere als Kanzler mit einem A1-Handy, das topmoderne iPhone sei ein Geburtstagsgeschenk (Gusenbauer hat am 8. Februar Geburtstag, Anm.) gewesen, bestätigte Kanzler-Sprecher Stefan Pöttler, dass Gusenbauer vor der offiziellen Einführung am österreichischen Markt Mitte März im Besitz eines iPhones gewesen ist.
Kanzler-Sprecher: Kein Gegenstand der Vollziehung
Wie Gusenbauer die technische Ländersperre durchbrochen hat, wollte Pöttler nicht sagen. Er verwies auf die Möglichkeit, in Österreich mit ausländischen Anbietern zu telefonieren. Das ganze sei jedenfalls "Privatangelegenheit", so Pöttler, nach Eigenangaben auch ein iPhone-Besitzer. Die vom BZÖ angekündigten Fragen in einer parlamentarischen Anfrage dürften damit unbeantwortet bleiben, weil das Privattelefon des Kanzlers kein Gegenstand der Vollziehung sei.
Mehr wollte der Kanzler-Sprecher nicht sagen, er warf dafür dem BZÖ vor, von eigenen Turbulenzen ablenken zu wollen.
Vor Monaten aus den USA
Wie die APA am 18. März berichtete, soll sich der Kanzler das "Kult-Handy" schon vor zwei Monaten in den USA besorgt haben. Damit telefonierend abgelichtet wurde er u.a. beim EU-Gipfel am 13. März und damit vor der offiziellen Einführung in Österreich. Das BZÖ will nun wissen, wie der Regierungschef das angestellt habe, da "wegen einer technischen Ländersperre aller in den USA gekauften Versionen dieses Telefons in Österreich völlig unbrauchbar" seien und sie somit eigentlich nicht funktionieren.
Parlamentarische Anfrage
Antworten soll eine parlamentarische Anfrage bringen. Darin will das BZÖ unter anderem wissen, wer das iPhone besorgt habe und wann dies geschehen sei. "Haben Sie während Ihres Joggens im Central Park einen Abstecher in den Apple Shop unternommen, um das iPhone zu erwerben", fragt die Oppositionspartei. Hinterfragt wird in der Anfrage auch, ob für das Gerät Steuergeld ausgegeben und ob es "illegal oder legal entsperrt" worden sei oder Gusenbauer "eine Sonderbehandlung seitens eines Mobilfunkunternehmens - sozusagen ein Handy-Upgrade" genossen habe.
Handy-Upgrade
"Entweder der Kanzler hat sich sein iPhone illegal freischalten lassen oder er hat sich von seinem Mobilfunkbetreiber sein Mobiltelefon entsperren lassen und damit sozusagen ein Handy-Upgrade bekommen, das allen anderen iPhone Benutzern verwehrt geblieben ist", vermuten die Orangen und verweisen auch darauf, dass die Ressortzuständigkeit für den öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt liege. "Gusenbauer sollte lieber endlich einmal das Ohr am Bürger haben und nicht am sündteuren illegalen iPhone", so das BZÖ.
Nicht alleine