Sieht harmlos aus, ist aber gefährlich: alte Steckdose ohne Kontaktschutz. Pro Jahr sterben rund 50 Menschen bei Stromunfällen.

Wiener Elektroninnung
Wien – Flache Steckdosen ohne Kontaktschutz, Deckenlampen ohne Schutzleiter, keramische Schraubsicherungen, weit und breit kein FI-Schalter – für Rudolf Reisl, den Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker, ist das die typische Ausstattung eines "Horrorhauses". Das Problem veralteter Elektroanlagen betrifft vor allem Mietwohnungen. Von den rund 1,3 Millionen Hauptmietwohnungen in Österreich wurden mehr als 60 Prozent vor 1970 errichtet, 312.000 sogar vor 1919, und können mit den elektrischen Ansprüchen eines modernen Haushaltes nicht mehr mithalten. "Und dann werden durch Pfusch Leitungen gnadenlos überlastet", kritisiert der Wiener Innungsmeister Josef Witke. Jährlich kommen in Österreich rund 50 Menschen bei Stromunfällen oder bei elektronisch gezündeten Bränden ums Leben. Doch Mieter können sich gegen alte Leitungen oder Huschpfusch wehren. "Seit der Wohnrechtsnovelle 2006 haften Vermieter verstärkt für den Zustand der Elektrik", betonte am Dienstag die ehemalige Richterin und Mietrechtsexpertin Friederike Lenk bei einer Infoveranstaltung anlässlich der bis zum Wochenende dauernden Sicherheitswoche der Elektrotechniker. Das Datum ist kein Zufall, denn die Umstellung auf Sommerzeit kommenden Sonntag ist auch eine gute Gelegenheit zu überprüfen, ob der FI-Schalter überhaupt noch funktioniert. Elektrische Uhren müssen ja wegen der "verschwundenen Stunde" (zwischen 2 und 3 Uhr früh) ohnehin nachgestellt werden. Lenk erinnerte daran, dass Vermieter für Schäden, die durch mangelhafte Leitungen verursacht werden, nun auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Hausverwalter treffe dabei eine besondere Sorgfaltspflicht, rechtlich gelten sie als Sachverständige. Mieter wiederum hätten die Pflicht, schlechte Zustände anzuzeigen. Die Innung, aber auch zum Beispiel der Wiener Branddirektor Friedrich Perner, fordern, dass sogenannte E-Checks von elektrischen Anlagen alle zehn bis 15 Jahre vorgeschrieben werden sollen. Das Wirtschaftsministerium habe dieses Anliegen bisher abgeblockt. (simo, DER STANDARD - Printausgabe, 26. März 2008)