Bartenstein: Vorsicht! Vereinbart wurde eine zusätzliche Vermögenszuwachsbesteuerung, wenn im Gesundheitswesen am Ende des Tages nach Ausschöpfung aller Effizienzpotenziale das Geld nicht reicht.
STANDARD: Ist es noch denkbar, dass man mit den vorhandenen Mitteln auskommt?
Bartenstein: Das ist denkbar. Eine Ausweitung der Vermögenszuwachssteuer ist keineswegs ausgemacht. Wenn die Alternative aber lautet: Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge oder Vermögenszuwachssteuer, dann ist Letzteres das geringere Übel.
STANDARD: Gehen wir ins Detail. Welche Vermögenszuwächse sollen besteuert werden? Wer Aktien innerhalb eines Jahres verkauft, muss für die Gewinne derzeit Einkommensteuer zahlen, danach nicht. Private Immobiliengewinne sind zehn Jahre einkommensteuerpflichtig. Sollen diese Fristen komplett fallen?
Bartenstein: Wir haben jetzt ein System von Ausnahmen und Insellösungen. Das ist nicht wirklich übersichtlich. Ich plädiere dafür, das Thema neu anzudenken, fair und transparent. Eines sollte von Anfang an außer Streit gestellt werden: Bei privaten Immobilien, Grund und Boden soll es bei der Spekulationsfrist von zehn Jahren bleiben. Eine Ausweitung, wie sie die SPÖ andenkt, lehne ich ab. Bei Aktien halte ich eine maßvolle Ausweitung der Frist von derzeit einem Jahr für Kleinaktionäre für einen Ansatzpunkt. Wir sprechen aber über keine neue Steuer, sondern über Streichungen oder Veränderungen von Ausnahmen im bestehenden Steuersystem.
STANDARD: Wie weit sollte die Spekulationsfrist bei Aktien ausgedehnt werden: Auf fünf, zehn Jahre?
Bartenstein: Hier erwarte ich mir Input von den Experten. Eine maßvolle Ausweitung heißt mehr als ein Jahr, wird aber nicht zehn Jahre heißen. Sonst kommen wir in die Problematik, dass der Gewinn zum Teil virtuell wird, weil er durch die Inflation aufgefressen wird. Und was es auch braucht: Wer Substanzgewinne besteuern möchte, sollte auch Substanzverluste abzugsfähig machen.
STANDARD: Sie fordern Transparenz: Sollen die Vermögenszuwächse also mit einem einheitlichen Steuersatz - etwa 25 Prozent wie bei der Kapitalertragsteuer - besteuert werden?
Bartenstein: Wir haben mit der KESt gute Erfahrungen gemacht. Das ist ein Ausgangspunkt. Wir stehen aber erst am Anfang einer Diskussion, also keine Schnellschüsse. Wir sollten weder Kapitalmarkt noch Börse mit solchen Überlegungen gefährden.
STANDARD: Das heißt 25 Prozent auch bei Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren verkauft werden?
Bartenstein: Wenn man sich am Schluss zu einer Vermögenszuwachssteuer mit einheitlichem Steuersatz entscheidet - und einiges spricht dafür -, dann sollte das auch für den Bereich Grund und Boden gelten. Das hieße dann ein Abgehen vom vollen Einkommensteuersatz. Derzeit ist man ja sehr schnell beim Spitzensteuersatz von 50 Prozent.
STANDARD: So manch einer, der privat Immobilien verkauft, würde sich dann aber sogar etwas sparen.