Eine EU-weit einheitliche Regelung für die Besteuerung von Vermögenszuwächsen gibt es wie bei den meisten Steuern nicht. Die aktuellste Übersicht der OECD stammt aus dem Jahr 2004 und zeigt ein völlig zersplittertes System: Demnach kassiert beispielsweise Dänemark zwischen 28 und 43 Prozent der Aktiengewinne, Schweden 30 Prozent, Frankreich mehr als ein Viertel (bei einer Freigrenze von 15.000 Euro jährlich pro Haushalt), Italien eine Flat-Rate von 12,5 Prozent. Die USA kassieren je nach Höhe der Gewinne zwischen zehn und 35 Prozent, die Schweiz besteuert Gewinne aus Aktienverkäufen gar nicht.
Deutschland
Ein mögliches Vorbild für Österreich könnte Deutschland sein. Dort wird ab 2009 eine einheitliche "Abgeltungssteuer" von 25 Prozent auf alle Kursgewinne fällig. Auf dieses Modell verweist auch Wifo-Expertin Schratzenstaller. "Die Eckpunkte halte ich für einigermaßen vernünftig", sagt Schratzenstaller im Gespräch mit der APA. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Immobilien könnten mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent belegt werden, wie er auch auf Zinsen und Dividenden eingehoben wird.
Allerdings gibt die Expertin zu bedenken, dass die Einnahmen aus dieser Steuer von den Schwankungen am Aktienmarkt abhängig wären, zumal ja auch auch Verluste gegengerechnet werden müssten. Trotzdem würde Schratzenstaller die Einführung einer Wertzuwachssteuer begrüßen und plädiert grundsätzlich dafür, das Sozialsystem stärker aus dem Steuertopf zu finanzieren. "Langfristig muss es natürlich in diese Richtung gehen, auch um den Faktor Arbeit zu entlasten." Gleichzeitig müsse man aber auch Einsparungen im System durchführen.
Derzeit mehrere Regelungen
Derzeit existieren in Österreich mehrere Regelungen für die Besteuerung von Wertzuwächsen: Kursgewinne von Aktienfonds werden mit einem fünfprozentigen Steuersatz belegt, Immobilienfonds bezahlen 25 Prozent Kapitalertragssteuer. Privatpersonen sind von der Wertzuwachssteuer weitgehend ausgenommen: Versteuert werden müssen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen und Wertanlagen (z.B. Oldtimer und Schmuck) nur dann, wenn der Verkauf vor Ablauf einer einjährigen "Spekulationsfrist" erfolgt. Dann wird Einkommenssteuer fällig (zwischen 38,3 und 50 Prozent).