Wien - Das von Justizministerin Maria Berger initiierte Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG) tritt am 1. April in Kraft. Es setzt fest, dass statt des bisher verwendeten hohen Dezember-Inflationswertes (3,6 Prozent) die durchschnittliche Jahresinflationsrate (2,2 Prozent) als Basis der Erhöhungen dient. Damit werden rund 650.000 Haushalte im kommenden Jahr bei den Mietkosten entlastet werden.

Noch für den heurigen Herbst kündigte Berger eine umfassende Reform des Wohnrechts an, das unter anderem zum Ziel hat, die jährliche automatische Inflationsanpassung der Richtwerte abzuschaffen. Dies soll Anfang 2009 in Kraft treten, so Berger.

Für rund 350.000 Haushalte in Altbauten, die nach dem 1. März 1994 vermietet wurden, gelten in Österreich Richtwert-Mieten. Die Justizministerin war bisher verpflichtet, die Richtwerte jedes Jahr im April an die Inflationsentwicklung anzupassen.

AK: Wohnen muss billiger werden

"Die Richtwerte für die Miethöhe sind jetzt schon viel zu hoch", beklagt die Arbeiterkammer. "Wird das Mietrechtsgesetz nicht rechtzeitig geändert, steigen auch die älteren Kategoriemieten für rund 400.000 Mieter im Herbst in die Höhe und im April 2009 wieder die Richtwertmieten. Eine Spirale", befürchtet AK-Wohnpolitikexperte Franz Köppl, "denn wenn die Mieten steigen, steigt die Inflation, mit der auch wieder die Mieten erhöht werden."

Die Mieter müssten bei der geplanten Mietrechtsreform deutlich entlastet werden. Die AK fordert verbraucherpreisgebundene Mieterhöhungen erst bei einem Zehn-Prozent-Schwellenwert, eine klare Begrenzung der Richtwertmieten sowie Entlastungen der Mieter bei Hausnebenkosten.

"Durchschnittsverdiener geben am privaten Wohnungsmarkt bereits 40 Prozent von ihrem Einkommen nur für die Miete aus", sagte Köppl. Private Mieten stiegen wegen der fehlenden Mietenbegrenzung und der hohen Nachfrage überproportional. (APA/red)