Wien - Anruffernsehen kann sich nicht nur ungesund auf den Kontostand auswirken: Der Telemedial hat nach Ansicht der Medienbehörde das Privatfernsehgesetz verletzt, indem er "Verhaltensweisen förderte, die die Gesundheit gefährden". Der Sender habe den Eindruck erweckt, "dass eine telefonische Beratung und Behandlung mithilfe von ,Engelenergien' eine schulmedizinische Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt ersetzen kann". Berufung ist möglich. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 2.4.2008)