Eine bahnbrechende Umstellung im Vorverfahren, bei der die Verantwortung für die Ermittlungen bis zur Anklage vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt gewandert ist - die aber vor allem in der Bundeshauptstadt mehr als zäh verläuft. Nicht nur, dass der elektronische Akt von der Polizeiinspektion in die Kanzlei der Anklagebehörde quälend lange braucht. Knapp die Hälfte der Berichte von Exekutive an Justiz werden überhaupt wie früher in Papierform verschickt.
Personalmangel
In Kanzleien, die unter gravierendem Personalmangel leiden und daher auch nicht dazu kommen, Akten für Verteidiger zeitgerecht parat zu haben, wie Pilnacek zugibt. "Wir hatten ein Verhältnis von eins zu eins zwischen Richtern und Kanzleikräften. Bei den Staatsanwälten haben derzeit drei Beamte eine Kanzleikraft. Wir wollen aber auf frühere Verhältnisse kommen."
Bei der Zahl der Staatsanwälte (324) und Richter (rund 1800) selbst sieht man im Justizressort derzeit allerdings keinen besonders eiligen Aufstockungsbedarf, obwohl die Standesvertreter diesen vehement einfordern.
Ein erhöhter Personalbedarf in diesen Bereichen könnte allerdings entstehen, wenn die Rechtsanwälte die neuen gesetzlichen Möglichkeiten erst einmal anwenden. Das ist für Pilnacek nach Auswertung der Daten von Jänner bis März nämlich eine der frappierendsten Erkenntnisse: Einspruchsmöglichkeiten auf Seiten der Beschuldigten werden im Gegensatz zu jenen der Opferseite nur spärlich genutzt.