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Eine regelmäßige Überprüfung des ORF durch den Rechnungshof: Diese Idee schwebt der für Medien zuständigen Ministerin Doris Bures als Möglichkeit vor, um die Bedenken der EU-Kommission gegenüber dem Finanzierungssystem des ORF zu zerstreuen. Der Rechnungshofbericht soll dann im Parlament - also öffentlich - diskutiert werden und dem unabhängigen Bundeskommunikationssenat als Basis für einen Bescheid dienen, so die mögliche Variante.

"Unabhängiges Tribunal"

Dadurch könnte öffentliche Kontrolle und die Überprüfung durch eine unabhängige Instanz gewährleistet werden, meinte August Reschreiter, Medienexperte im Ministerbüro. Der BKS sei als "unabhängiges Tribunal" von der EU unumstritten. Die Kontrolle der ORF-Finanzen müsse jährlich oder mindestens alle zwei Jahre stattfinden.

Ziel einer solchen Ex-post-Prüfung ist es, dafür zu sorgen, dass die Rechnungskreise im ORF - also zwischen kommerziellen und gebührenfinanzierten Tätigkeiten - streng getrennt sind und es nicht zu einer Überkompensierung durch Gebühren kommt. Im Fall einer Überkompensation werde es Rückforderungen geben, so Reschreiter.

Keine "Monsterbehörde"

Der Rechnungshof sei als Kontrollorgan besonders geeignet, weil er mit ORF-Prüfungen bereits Erfahrung hat. Außerdem könne so eine Kostenexplosion vermieden werden. "Wir wollen keine neue Monsterbehörde schaffen", die dann wieder Kosten verursacht, die letztendlich die Gebührenzahler tragen müssten, sagte Reschreiter. Würde man eine neue Kontrollinstitution ins Leben rufen, wären dort mindestens 15 bis 20 Planstellen nötig, glaubt der Medienexperte.

Die EU-Kommission hatte von der Republik außerdem verlangt, den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu konkretisieren. In diesem Punkt will die Ministerin womöglich eine "Selbstbindung des Gesetzgebers" einführen. Will heißen: Bevor es zu einer Änderung im ORF-Gesetz kommt, etwa bei einer Umwandlung des Spartensenders TW1 in einen Informationskanal oder bei neuen Online-Aktivitäten, muss ein Public Value Test durchgeführt werden. Das ist zumindest eine mögliche Variante, sagt Reschreiter.

Morak und Medwenitsch für Medienbehörde

ÖVP-Mediensprecher Franz Morak hält, wie auch der Leiter des ÖVP-Freundeskreises im ORF-Stiftungsrat, Franz Medwenitsch, eine regelmäßige Überprüfung der ORF-Finanzen durch den Rechnungshof für nicht zielführend. Der Rechnungshof sei für diese Aufgabe nicht gerüstet - geeignet sei vielmehr die von ihnen seit langem geforderte unabhängige Medienbehörde, sind beide überzeugt. Zu Bures' Idee sagt Morak: "Das ist eine Ausrede keine Antwort."

Der Rechnungshof überprüft üblicherweise im Nachhinein die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf ihre Ordnungsmäßigkeit. Zur Kontrolle der Finanzflüsse innerhalb eines Medienunternehmens sei er nicht in der Lage. Beim ORF bedürfe es außerdem nicht nur einer Ex-post- sondern auch einer Ex-ante-Prüfung, auf deren Basis der Gebührenbedarf erst erhoben werden muss. Das liege nicht in der Kompetenz des Rechnungshofs.

Grundsätzlich hält es Morak für falsch, die Prüfung des ORF von der Beaufsichtigung der Privatsender zu trennen. Er sähe diese Kontrolle bekanntermaßen lieber bei einer unabhängigen Medienbehörde. Diese solle neben den Finanzen auch die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und der Werbebestimmungen im Auge behalten.

So sieht es auch der ÖVP-"Freundeskreis"-Leiter: "Bei allem Respekt vor dem Rechnungshof, aber wir brauchen ein modernes und unabhängiges Kompetenzzentrum in Medienfragen." Die Vorschläge von Bures hält er für Flickwerk, "es bedarf aber eines größeren Wurfs, um europäische Standards bei der Medienregulierung auch in Österreich umzusetzen".

Erste Stellungnahme bis 30. April

Österreich hat bis zum 30. April Zeit, der Brüsseler Behörde eine erste Stellungnahme über die Finanzierung und den öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF zu übermitteln. Im Büro der Medienministerin werden derzeit verschiedene Varianten für Verbesserungsmaßnahmen überlegt. Bures geht davon aus, dass es voraussichtlich noch heuer zu einer Einigung mit der Kommission kommt und entsprechende Anpassungen im ORF-Gesetz durchgeführt werden. (APA)