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Mit der nun diskutierten Vermögenszuwachssteuer wäre Österreich im EU-weiten Trend. Wie eine aktuelle Aufstellung des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) zeigt, kassieren zwölf der 27 EU-Länder eine Flat Tax auf Aktiengewinne, Deutschland will sie 2009 einführen. Nur drei EU-Mitglieder verzichten wie Österreich nach einer Spekulationsfrist auf die Gewinnbesteuerung. Beim Steuersatz von bis zu 50 Prozent für Spekulanten ist Österreich allerdings EU-Spitze. Völlig steuerfrei sind Kursgewinne aus Aktiengeschäften in fünf EU-Staaten und in der Schweiz.
Eine europaweit einheitliche Linie bei der Vermögenszuwachssteuer gibt es, wie bei den meisten Steuern, nicht. Am einfachsten erklärt ist die Situation in den Niederlanden, in Griechenland, Lettland, Malta und Zypern: Diese fünf Länder kennen keine Vermögenszuwachssteuer. Privatpersonen, die mit Aktienspekulationen an der Börse Gewinne machen, können das Geld also selbst behalten und müssen nichts an den Staat abführen.
Steuerfreie Aktiengewinne
In vier weiteren EU-Staaten sind Aktiengewinne steuerfrei, wenn sie erst nach Ablauf einer bestimmten Behaltefrist realisiert werden. In Litauen und Portugal beträgt diese Spekulationsfrist wie in Österreich ein Jahr, in Luxemburg nur sechs Monate. Zwei Länder kassieren nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist nur noch einen reduzierten Steuersatz: Spanien 18 Prozent (statt bis zu 43), Rumänien gar nur ein (statt 16) Prozent.
Nachteil für Spekulanten: Wer seine Aktien vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft, muss recht saftige Steuersätze bezahlen. EU-weiter Spitzenreiter ist hier übrigens Österreich, wo die Aktiengewinne in die Einkommenssteuererklärung eingerechnet werden, womit Spitzenverdiener bis zu 50 Prozent der Gewinne ans Finanzamt abliefern müssen. Für Spekulanten könnte eine Flat Tax von 25 Prozent also sogar eine Steuersenkung bedeuten. In Luxemburg sind es bis zu 39 Prozent, in Spanien (siehe oben) bis zu 43.
Die weitaus größte Gruppe der EU-Staaten (ab 2009 sind es 13) verlangt aber eine Flat Tax, wenn Privatpersonen durch Aktienverkäufe zu Geld kommen. Den niedrigsten Steuersatz kassiert Bulgarien (zehn Prozent), den höchsten Schweden (30 Prozent). Die in Österreich diskutierten 25 Prozent werden schon jetzt in Ungarn fällig, in Deutschland ab dem kommenden Jahr. Ebenfalls in der Flat Tax-Gruppe: Italien (12,5 Prozent), Tschechien und Litauen (beide 15), Polen und Slowakei (19), sowie Irland (20), Estland (21), Frankreich (26) und Finnland (29).
In Frankreich müssen allerdings nur Großverdiener bezahlen, die ersten 20.000 Euro sind steuerfrei. In Finnland beträgt der Freibetrag 1.000 Euro, in Irland 1.200 und in der Slowakei 25.650 Kronen (791 Euro). Ebenfalls von der Höhe des Gewinns abhängig ist die Besteuerung in Dänemark: Von den ersten 44.300 Kronen (5.940 Euro) müssen 28 Prozent als Steuer abgeliefert werden, darüber 43 Prozent.
In Großbritannien
Komplexer ist die Situation in Großbritannien: Wer Aktien innerhalb der ersten drei Jahre verkauft, muss den Gewinn zu 40 Prozent versteuern. Danach sinkt der Steuersatz jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und bleibt ab einer Behaltedauer von zehn Jahren bei 24 Prozent stabil. Ähnlich die Situation in Slowenien mit seiner sehr langen Behaltefrist: Der Steuersatz von 20 Prozent sinkt alle fünf Jahre um fünf Prozentpunkte, nach 20 Jahren erzielte Verkaufsgewinne sind steuerfrei.
Ein völlig eigenständiges System gibt es in Belgien: Der Steuersatz auf "Spekulative" Veräußerungsgewinne hängt (wie in Österreich) von der Höhe des restlichen Einkommens ab und beträgt bis zu 33 Prozent. Dazu kommt noch einmal ein kommunaler Steuerzuschlag (durchschnittlich sieben Prozent).
Zu beachten ist: Diese Regeln gelten nur für Privatpersonen, die an der Börse mit Aktien handeln. Für den Verkauf von größeren Firmenanteilen sowie für nicht börsenotierte Aktien gelten teilweise andere Regeln, ebenso für Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen. Wer seinen Hauptwohnsitz mit Gewinn verkauft, kommt übrigens in den meisten EU-Staaten steuerfrei weg, zumindest wenn er bereits einige Jahre dort gewohnt hat. Vorbehaltlos besteuert wird der Verkauf des Hauptwohnsitzes gemäß der Wifo-Aufstellung nur in Zypern (20 Prozent des Gewinns).
Systemwechsel auch in Großbritannien
Für WIFO-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller zeigt der internationale Vergleich, dass sich Österreich mit einer 25-prozentigen Vermögenszuwachssteuer auf Aktiengewinne "ganz gut ins internationale Umfeld einfügen" würde. Sie verweist im Gespräch mit der APA darauf, dass auch die Briten ihre derzeit relativ komplexe Steuer auf "Capital Gains" aus Aktiengeschäfte ab 2009 durch eine 25-prozentige "Abgeltungssteuer" ersetzen, wie sie auch für Deutschland bereits beschlossen wurde.
Die relativ hohen Steuersätze auf Kapitalgewinne in Skandinavien ergeben sich aus dem dort üblichen dualen Einkommenssteuersystem, betont Schratzenstaller: Arbeitseinkommen werden progressiv besteuert, mit Spitzensätzen über 50 Prozent (etwa 56,5 Prozent in Schweden), Kapitalgewinne dagegen mit einer "Flat Tax".
In einigen osteuropäischen Ländern hat der generelle Umstieg auf ein Flat Tax-System erst für die Einbeziehung der Kapitalgewinne in das Steuersystem gesorgt – etwa in Bulgarien, wo seit Jahresanfang ein Einheitssteuersatz auf alle Einkommen fällig wird. (APA)