Harte Bandage
Doch damit sei Microsoft noch nicht aus dem schneider, berichtet heise-online. Geht es nach der EU-Abgeordneten Heidi Rühle der deutschen Grünen hat man bislang eine wesentliche Konsequenz aus dem EU-Wettbewerbsverfahren übersehen:
Nach Artikel 93 der EU-Haushaltsordnung seien Bieter bei Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die eine schwere Verfehlung begangen haben und rechtskräftig verurteilt wurden, vom Vergabeverfahren auszuschließen seien.
"Keine öffentlichen Aufträge für Microsoft mehr?", fragte Rühle nun in einer Anfrage an die EU-Kommission.
Weitreichend
Schließlich habe sich im Zuge des Kartellrechtsverfahrens herausgestellt, dass Microsoft Innovationen und Wahlmöglichkeiten zum Nachteil der Verbraucher verhindert hatte. Dieses Vorgehen falle nach Ansicht Rühles in die Definition des "schweren Vergehens" des Artikel 93 hinein. Daher müsste die EU-Kommission ihrer Auffassung nach Microsoft von EU-Vergabeverfahren in Zukunft ausschließen.
Abwarten