Bild nicht mehr verfügbar.

Sean Gallup/Getty Images
In der Schlacht EU gegen Microsoft steht es mittlerweile 3 zu 0. Zweimal drückte die Kommission dem Softwarekonzern bereits ein hunderte Millionen schweres Bußgeld auf. Den dritten Paukenschlag setzte Microsoft gleich selbst: Im Zuge eines weitreichenden Strategiewechsels werde man sich künftig gegenüber dem Wettbewerb öffnen und verstärkt auf Industriestandards setzen.

Harte Bandage

Doch damit sei Microsoft noch nicht aus dem schneider, berichtet heise-online. Geht es nach der EU-Abgeordneten Heidi Rühle der deutschen Grünen hat man bislang eine wesentliche Konsequenz aus dem EU-Wettbewerbsverfahren übersehen:

Nach Artikel 93 der EU-Haushaltsordnung seien Bieter bei Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, die eine schwere Verfehlung begangen haben und rechtskräftig verurteilt wurden, vom Vergabeverfahren auszuschließen seien.

"Keine öffentlichen Aufträge für Microsoft mehr?", fragte Rühle nun in einer Anfrage an die EU-Kommission.

Weitreichend

Schließlich habe sich im Zuge des Kartellrechtsverfahrens herausgestellt, dass Microsoft Innovationen und Wahlmöglichkeiten zum Nachteil der Verbraucher verhindert hatte. Dieses Vorgehen falle nach Ansicht Rühles in die Definition des "schweren Vergehens" des Artikel 93 hinein. Daher müsste die EU-Kommission ihrer Auffassung nach Microsoft von EU-Vergabeverfahren in Zukunft ausschließen.

Abwarten

Die EU-Kommission hat nach EU-Recht nun sechs Wochen Zeit die anfrage zu beantworten. (zw)