Das System der heimischen Justizanstalten ist seit Jahren am Rande des Zusammenbruchs. 28 Gefängnisse und 13 Außenstellen sind längst nicht mehr genug, um die stetig steigende Anzahl von Insassen unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen und, das ist ja eigentlich der Sinn der Sache, auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten. Was gab es nicht schon an Vor- und Schlägen ins Wasser, um die Situation hinter Gittern, und damit ist auch die Arbeitssituation der Justizwache gemeint, zu verbessern? Es sei nur an die abenteuerliche Übersiedelung von ÖBB-Mitarbeitern in die Häfenverwaltung erinnert, die als große Entlastung angekündigt war und sich wenig überraschend als Flop erwies.

Die Idee einer Privatisierung, wie sie jetzt für den Teilbereich des sogenannten Maßnahmenvollzuges (zurechnungsunfähige oder geistig abnorme Straftäter) überlegt wird, ist nicht neu. Ob sie gut oder schlecht ist, kommt auf die Ausführung im Detail und das gesetzliche Regelwerk an. Das Verfassungsrecht lässt ja bekanntlich viel Platz für Dehnungsübungen. Ein Paradigmenwechsel wäre die Auslagerung aber auf jeden Fall.

Das Kostenargument allein ist zu wenig, um den Plan von Justizministerin Maria Berger in die Tat umzusetzen. Immerhin geht es nicht darum, möglichst billige sondern möglichst effiziente Ergebnisse zu erzielen. Dazwischen können Welten liegen. Genau deshalb ist es aber schwierig, internationale Vergleiche mit Ländern, in denen es bereits private Häftlingsbetreuung gibt, zu ziehen. Denn auch dort, wie etwa im ersten deutschen Privatknast Hünfeld in Hessen, wird bei einer Bewertung immer nur auf die (niedrigeren) Kosten hingewiesen.

Außerdem ist bisher die Frage der Kontrolle unbeantwortet geblieben. Wenn staatliche Institutionen wie die Volksanwaltschaft ausgesperrt werden, wird es drinnen zu privat. (Michael Simoner, DER STANDARD, Printausgabe 14.4.2008)