Die Idee einer Privatisierung, wie sie jetzt für den Teilbereich des sogenannten Maßnahmenvollzuges (zurechnungsunfähige oder geistig abnorme Straftäter) überlegt wird, ist nicht neu. Ob sie gut oder schlecht ist, kommt auf die Ausführung im Detail und das gesetzliche Regelwerk an. Das Verfassungsrecht lässt ja bekanntlich viel Platz für Dehnungsübungen. Ein Paradigmenwechsel wäre die Auslagerung aber auf jeden Fall.
Das Kostenargument allein ist zu wenig, um den Plan von Justizministerin Maria Berger in die Tat umzusetzen. Immerhin geht es nicht darum, möglichst billige sondern möglichst effiziente Ergebnisse zu erzielen. Dazwischen können Welten liegen. Genau deshalb ist es aber schwierig, internationale Vergleiche mit Ländern, in denen es bereits private Häftlingsbetreuung gibt, zu ziehen. Denn auch dort, wie etwa im ersten deutschen Privatknast Hünfeld in Hessen, wird bei einer Bewertung immer nur auf die (niedrigeren) Kosten hingewiesen.