Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat den
Mobilfunkanbieter One wegen irreführender Werbung zur Unterlassung
verurteilt. Die Ankündigung von One für den Tarif "Die große
Plaudertasche", mit "O Cent in alle Netze. 25 Euro im Monat" sei
irreführend, weil tatsächlich Telefonate zu "3" zusätzlich verrechnet
werden, erkannte das Gericht in einem Verfahren, das der Verein für
Konsumenteninformation (VKI)im Auftrag des
Konsumentenschutzministeriums geführt hat. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Tatsächlich wurden beim One-Tarif "Die große Plaudertasche"
Telefonate zu "3" zusätzlich zur Grundgebühr mit einem Tarif von 0,20
Cent pro Minute verrechnet. Auf diese Ausnahme wurde nur unzureichend
- im Kleindruck auf der Internetseite an unauffälliger Stelle -
hingewiesen.
Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) zeigt sich über das
Urteil erfreut: "Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil Auswirkungen
auf künftige Werbemaßnahmen aller Mobilfunkbetreiber hat", so
Buchinger heute, Sonntag, in einer Presseaussendung. Er verweist auch
darauf, dass Verfahren gegen weitere Betreiber, die vor Weihnachten
ähnlich irreführende Werbungen geschaltet haben, in seinem Auftrag
vom VKI geführt werden.
Buchinger fordert zugleich eine gesetzliche Regelung zur
Abschöpfung des Gewinns, der aus irreführenden Werbemaßnahmen
lukriert wird. "Wir brauchen wirksame gesetzliche Instrumente, um
irreführende Ankündigungen im Interesse der Konsumenten zu
verhindern", so der Konsumentenschutzminister. (APA)