Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg scheiterte der Springer-Enkel im Jänner mit seiner Klage. Der Erwerb des Aktienanteils durch Friede Springer wurde als rechtmäßig beurteilt. Die Revision ließ das Hanseatische Oberlandesgericht zwar nicht zu. Gegen die Nichtzulassung legte Axel Sven nun aber Beschwerde beim BGH ein.
Wird die Revision zugelassen, wird der Fall in letzter Instanz vom BGH geprüft. Andernfalls wird das Urteil des OLG Hamburg rechtskräftig und der Erbstreit wäre damit gerichtlich abgeschlossen. Die Entscheidung des BGH ist erst in einigen Monaten zu erwarten.
Hintergrund ist, dass Axel Springer in seinem Testament seine Frau Frieda zu 50 Prozent, seine Tochter Barbara und Enkel Axel Sven zu je 25 Prozent als Erben einsetzte. Die Drei einigten sich aber nach dessen Tod auf eine andere Erbaufteilung. Die Frau erhielt 70 Prozent, Tochter und Enkel jeweils 15 Prozent. Dies sei der letzte, allerdings nicht formgerecht verfügte Wille Axel Springers gewesen, hieß es in der Urkunde. Der damals 19-jährige Axel Sven trat daraufhin 10 Prozent seines Aktienanteils an die Stiefgroßmutter ab.