Der Streit über das Erbe Axel Springers beschäftigt jetzt den deutschen Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wie der BGH am Montag bestätigte, ist inzwischen ein Antrag des Enkels des 1985 gestorbenen Verlegers eingegangen. Sven Axel Springer streitet seit 2002 darum, dass die Übertragung von Aktienanteilen an seine Stiefgroßmutter Friede Springer wegen arglistiger Täuschung für ungültig erklärt wird.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg scheiterte der Springer-Enkel im Jänner mit seiner Klage. Der Erwerb des Aktienanteils durch Friede Springer wurde als rechtmäßig beurteilt. Die Revision ließ das Hanseatische Oberlandesgericht zwar nicht zu. Gegen die Nichtzulassung legte Axel Sven nun aber Beschwerde beim BGH ein.

Wird die Revision zugelassen, wird der Fall in letzter Instanz vom BGH geprüft. Andernfalls wird das Urteil des OLG Hamburg rechtskräftig und der Erbstreit wäre damit gerichtlich abgeschlossen. Die Entscheidung des BGH ist erst in einigen Monaten zu erwarten.

Hintergrund ist, dass Axel Springer in seinem Testament seine Frau Frieda zu 50 Prozent, seine Tochter Barbara und Enkel Axel Sven zu je 25 Prozent als Erben einsetzte. Die Drei einigten sich aber nach dessen Tod auf eine andere Erbaufteilung. Die Frau erhielt 70 Prozent, Tochter und Enkel jeweils 15 Prozent. Dies sei der letzte, allerdings nicht formgerecht verfügte Wille Axel Springers gewesen, hieß es in der Urkunde. Der damals 19-jährige Axel Sven trat daraufhin 10 Prozent seines Aktienanteils an die Stiefgroßmutter ab.

Die Regelung focht er im Jahr 2002 aber an. Die Aufteilung habe nicht dem Willen seines Großvaters entsprochen, er sei arglistig getäuscht worden. (APA/AP)