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Ein sonniger Fleck für jene, die "Privatsphäre" schätzen: Fürstentum Liechtenstein.

Foto: AP/Keystone/Steffen Schmidt
Österreichs Fiskus kann auf "Windfall Profits" aus der Affäre um Stiftungen in Liechtenstein hoffen. Denn es gibt auch viele Selbstanzeigen von Steuersündern, die gar nicht auf der Liste stehen.

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Wien - "Man kann davon ausgehen, dass zwischen 700.000 und 1,4 Mio. Euro pro Stiftung eingebracht wurden. Das heißt aber nicht, dass das mit einem eventuell hinterzogenen Betrag gleichzusetzen ist", sagte der Sprecher des Finanzministeriums, Harald Waiglein, am Mittwoch zu jener Liste mit 150 Namen, die die deutschen Behörden den österreichischen Kollegen zukommen haben lassen. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, geht von einem gesamten Stiftungsvermögen von bis zu 300 Mio. Euro aus. Auf die Frage nach konkreten Namen verweist das Ministerium auf Datenschutz und Steuergeheimnis.

Mittlerweile sind 67 Selbstanzeigen eingegangen, bestätigt das Ministerium (bereinigt um jene Fälle, in denen das zuständige Finanzamt bei der Einrichtung einer Stiftung ein anderes als das aktuelle Einkommenssteuerfinanzamt ist, pro Anzeige können aber auch mehrere Personen betroffen sein). Die Anzeiger stammten aus allen Bundesländern.

Nicht alle auf der Liste müssen Steuersünder sein: In Österreich steuerpflichtig sind "transparente Stiftungen": Jene, in denen der Stifter mit seinem Stiftungsrat einen Mandatsvertrag abgeschlossen hat, wonach das zu geschehen hat, was der Stifter will. Hierbei ist die Stiftung ebenso wie ihre Erträge dem Stifter zurechnen, er muss in Österreich Steuer (für Zinserträge, Dividenden, Veräußerungserlöse) zahlen. Die Erträge müssen (auch wenn sie nicht entnommen werden) in die Steuererklärung aufgenommen werden; der Steuersatz beträgt 25 Prozent.

Verzwickter ist die Lage, wenn transparente Stiftungen "vererbt" werden, etwa vom Stifter, der einen Mandatsvertrag abgeschlossen hatte, an dessen Kinder. In dem Fall orientieren sich die Finanzbehörden daran, wie groß der Einfluss der "Stifterkinder" auf den Stiftungsrat ist, "eine schwierige Beweisfrage", wie ein Wiener Steueranwalt weiß. Hat die Finanz einmal Lunte gerochen und ein Verfahren eröffnet (die Finanzstrafbehörde ist bis zu einem mutmaßlich hinterzogenen Betrag in Höhe von 75.000 Euro zuständig, ab dieser Grenze wird der Staatsanwalt eingeschaltet), ist es für eine Selbstanzeige zu spät. Detail: Die Finanzstrafbehörden arbeiten laut allen Involvierten sehr professionell, ihre Verfahren dauern im Schnitt vier bis fünf Monate - jene bei der Justiz dagegen Jahre.

Selbstanzeigen seien zudem eine "komplexe Kunst", so ein Steuerexperte, der Anzeiger muss penibel die Erträge der letzten sieben bis acht Jahre anzeigen. Ein kleiner Fehler - und schon ist zwar die Finanz alarmiert, aber die Straffreiheit verloren. Zur Steuernachzahlung kommt die Strafe - die kann saftig ausfallen: Die Höchstgrenze liegt bei 200 Prozent des hinterzogenen Betrages; Ersttäter fassen im Schnitt 30 bis 40 Prozent aus. Oft verkaufen die Gestraften Vermögen, um zahlen zu können - ans Eingemachte geht es laut einem Anwalt aber selten: Die Nachzahlungen lägen im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent des Stiftungvermögens.

Für Österreichs Fiskus ist die Liechtenstein-Liste jedenfalls ein gutes Geschäft, die Finanz hat "Windfall Profits" zu erwarten. "Da haben sich auch sehr viele gemeldet, die jetzt endlich Ordnung in ihre Finanzen bringen wollen", so ein Experte. Leute wie "der Vater, der das Geld mit dem Koffer aus Liechtenstein abzuholen pflegt, das aber seinen Kindern nicht mehr zumuten will". (gra, szem, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.4.2008)