"Der Machthaber Perlinger hatte bis zum Schluss die Fäden der Perlinger GmbH in der Hand, er war und ist nach wie vor der Inhaber der Firma", begründete Richter Andreas Mair das Urteil. Hinter dem in "Bio-direkt Karin Perlinger GmbH" umbenannten Unternehmen stecke immer noch Perlinger selbst, war auch Staatsanwalt Thomas Schirhakl in seinem Schlussplädoyer überzeugt: "Die Frau und zuvor die Tochter waren nur vorgeschoben."
"Mündlicher Kaufvertrag"
Perlinger musste sich gegenüber dem Vorwurf Schirhakls rechtfertigen, einen im Herbst 2005 auf Dezember 2004 rückwirkenden "mündlichen Kaufvertrag" für die Marke "Bioking" mit seiner Frau geschlossen, trotzdem aber noch Geschäftsführertätigkeiten durchgeführt zu haben. Der Preis der Marke betrug 320.000 Euro. Er hätte keine Nutzungsrechte mehr an dieser Marke gehabt und sogar auf die Lizenzgebühren verzichtet, erklärte Perlingers Frau vor dem Richter.
Schirhakl zeigte sich überzeugt, dass es weder einen mündlichen, noch einen schriftlichen Vertrag gegeben hatte. Das sei alles nur gemacht worden, um Perlinger vor dem im Herbst 2005 von der Gernot Langes Swarvski-Gruppe (GLS) beantragten Exekutionsforderung zu schützen. Perlinger hatte zuvor ein Schiedsgericht verloren und war mit Schulden in Höhe von rund 340.000 Euro gegenüber GLS belastet. Durch einen Verkauf an seine Frau sei so das Gläubigerinteresse der GLS vereitelt worden. "Perlinger versuchte zu retten, was noch zu retten war - und das war die Marke 'Bioking'", erläuterte der Staatsanwalt.