Besonders schwer, hieß es, wiege "der Verstoß gegen das Spekulationsverbot sowie die Verletzung des Vier-Augen-Prinzips bei Abschluss der Transaktion". Die abgeschlossenen Finanzgeschäfte stellten einen "Fremdkörper" beziehungsweise "ungewollte Geschäfte" im System der Konzernrichtlinien dar", zitierte die Zeitung weiter aus dem mit 31. März datierten Bericht.
Verkehr & Kosten
Prüfer rügen ÖBB für Spekulationsgeschäfte
Falter: Dass ein Infrastrukturunternehmen wie die ÖBB in hochspekulative Kreditprodukte investieren, ist laut Deloitte unüblich
Wien - Wie die Wiener Wochenzeitung Falter in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtet, wussten ÖBB-Finanzvorstand Erich Söllinger und ÖBB-Chef Martin Huber zu einem sehr frühen Zeitpunkt von den umstrittenen Finanzspekulationen, auf die sich die ÖBB im Herbst 2005 eingelassen hatten. Das gehe aus einem mit 31. März datierten, streng vertraulichen, dem Falter vorliegenden Zwischenbericht der Wirtschaftsprüfungskanzlei Deloitte an den Aufsichtsrat der ÖBB-Holding hervor.
Dass ein Infrastrukturunternehmen wie die ÖBB in riskante Kreditprodukte investiere, sei absolut unüblich, rügen die Wirtschaftsprüfer. Zitat aus dem Bericht: "Bei Ausfall des einzigen im Detail befassten Mitarbeiters könnte es zum Schlagendwerden wesentlicher Risiken aus nicht vertragskonformer Abwicklung kommen." Auch die Empfehlung der Wirtschaftsprüfer sei eindeutig. Das Kreditgeschäft sollte keinesfalls unverändert bis zum Ende der Laufzeit weitergeführt werden. Die Risken seien schlicht zu hoch. (red)