Wien - Er ist einer der wenigen, der die Liechtenstein-CD mit den Informationen über potenzielle Steuersünder in Händen hält. Und er steht für die nicht immer zimperliche Vorgangsweise der Finanz gegen mutmaßliche Abgabenverkürzer: Hermann Madlberger, Leiter der österreichischen Steuerfahndung. Nun macht der Beamte als Unternehmer von sich reden. Er plant die Gründung einer Unternehmensberatung, für die er bereits die gewerbliche Zulassung erhalten hat.
Nach Ansicht des Wiener Finanzrecht-Professors Werner Doralt ist die Tätigkeit nicht mit dem Beamten-Job vereinbar. "Das ist unverantwortlich. Handelt es sich dabei um eine Lizenz für die Betriebsprüfer, Firmen zu beraten?", ärgert sich der Experte. Diese seien nämlich hoch qualifiziert, aber miserabel bezahlt.
Im Finanzministerium kann man die Aufregung nicht nachvollziehen. Erstens sei es nichts ungewöhnliches, wenn Staatsdiener Nebenbeschäftigungen nachgingen, erklärte ein Sprecher. Voraussetzung sei eine Genehmigung durch die Personalabteilung, die Madlberger erhalten habe. Das Okay werde nur gegeben, wenn keine Unvereinbarkeit vorliege, was in diesem Fall gegeben sei, erklärte der Sprecher. Madlberger wolle nämlich nur öffentliche Körperschaften, staatsnahe Betriebe und Non-Profit-Organisationen mit Schwerpunkt New Public Management unterstützen.
Diese Argumentation lässt Doralt nicht gelten. Auch staatsnahe Betriebe, Gemeinden oder Vereine hätten Steuerprobleme, verweist der Professor auf heikle Fälle wie die Spenden der Industriellenvereinigung für die Homepage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser oder die Zuwendungen der Bawag an den Verein der Freunde der Wiener Polizei. Zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen gebe es aus Sicht der Steuerfahndung keinen Unterschied. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.4.2008)