Dass man in Österreich einen langen Atem braucht, wenn man für die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen eintritt, zeigen die Reaktionen in der ÖVP auf Justizministerin Maria Bergers in Begutachtung geschickten Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes. Das Nein zum SPÖ-Vorschlag, eine Änderung des Personenstands - wie das Eingehen einer Partnerschaft schon einmal eine ist - beim bereits vom Namen her dafür qualifiziert erscheinenden Standesamt durchzuführen, ist unvernünftig. Und hat dennoch große Chancen, sich in der politischen Praxis durchzusetzen.

Das hat paradoxerweise mit dem langen Atem der Gleichstellungsgegner zu tun, die mindestens so gut in Form wie die Befürworter sind. Tatsächlich haben es die katholisch-konservativen Homoehe-Abwehrstrategen meisterlich verstanden, das für sie unleidige Thema auf die Frage der Örtlichkeit zu reduzieren. Und dort zu fixieren: Die Standesamtsdiskussion kann als Bollwerk gegen alle Gleichstellungsnotwendigkeiten verstanden werden, die über das Rechtssystem und die Gesellschaft zwangsläufig hereinbrechen, sobald homosexuelle Paare offiziell anerkannt sind.

Eine Auflistung "aus den Ministerien und Ländern" kommt hier auf über 500 zu modifizierende Gesetzesstellen. Diese werden, so es in der aktuellen Legislaturperiode überhaupt zu einer Partnerschaftsregelung kommt, einzeln geändert werden müssen. Ein zähes Unterfangen, das - wie gesagt - viel Puste erfordert. Und dem wohl langatmig gekontert werden wird, in altbekannter heimischer Tradition. (DER STANDARD, Printausgabe, 25.4.2008)