Nach dem bisherigen Mediengesetz konnten Redaktionen geschlossen werden, wenn sie zum Beispiel öffentlich zum Terrorismus und Gewalt aufriefen, Extremismus propagierten oder Pornografie verbreiteten. Nach der Verschärfung des Gesetzes müssen nun "bei Lügen" nicht nur einzelne Journalisten, sondern ganze Redaktionen mit Konsequenzen rechnen. Schlegel sagte, dass die bisherigen Klagen gegen Medien unwirksam seien im Vergleich zu dem Schaden, den ihre Berichte anrichteten.
Etat
Verschärfung des Mediengesetzes nach Bericht über Putins Privatleben
Demnach droht etwa Zeitungen künftig im Fall wiederholter Verleumdung oder Rufschädigung auf Gerichtsbeschluss die Schließung
Das russische Parlament hat nach Berichten über
eine angebliche Liebschaft des scheidenden Kremlchefs Wladimir Putin
das Mediengesetz verschärft. Demnach droht etwa Zeitungen künftig im
Fall wiederholter Verleumdung oder Rufschädigung auf
Gerichtsbeschluss die Schließung. Das meldete die Agentur Interfax am
Freitag nach der ersten Lesung des Gesetzes. Es gebe bisher keinen
wirksamen Mechanismus, um Medien bei falschen Berichten zur
Verantwortung zu ziehen, begründete der Abgeordnete Robert Schlegel
von der Kremlpartei Geeintes Russland seine Initiative.
Die Moskauer Boulevardzeitung "Moskowski Korrespondent" musste wie berichtet
der vergangenen Woche ihr Erscheinen einstellen, nachdem Putin
Berichte über seine angeblich geplante Hochzeit mit einer 31 Jahre
jüngeren Turnerin dementiert hatte. Das Blatt hatte unter Berufung
auf namentlich nicht genannte Quellen berichtet, Putin habe sich
heimlich von seiner Frau Ljudmila scheiden lassen und wolle die
Olympiasiegerin in der Sportgymnastik, Alina Kabajewa, heiraten.
Berichte über das Privatleben der Präsidentenfamilie - ohne Freigabe
durch den Kreml - gelten in der russischen Medienlandschaft als tabu. (APA/pa)