Die wegen ihrer Äußerungen zur NS-Zeit in die
Kritik geratene frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist mit
einer Klage gegen ihre Kündigung beim NDR gescheitert. Das Hamburger
Arbeitsgericht entschied am Dienstag in einem Teilurteil, dass es
kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und Eva
Herman gegeben hat.
Herman sei nicht als Arbeitnehmerin, sondern als freie
Mitarbeiterin zu sehen. In der Frage nach Schadenersatz ist das
Verfahren zunächst ausgesetzt worden. Herman kann gegen das Urteil
Rechtsmittel einlegen.
Die Autorin war im vergangenen Jahr wegen umstrittener Äußerungen
zur NS-Familienpolitik in die Schlagzeilen geraten. Der NDR hatte
sich am 9. September 2007 von ihr getrennt. Herman war gegen die
Kündigung vor Gericht gezogen. Sie hatte zuvor 20 Jahre für den NDR
gearbeitet und neben ihrer Tätigkeit als Sprecherin der "Tagesschau"
auch die beliebte Talk-Sendung "Herman und Tietjen" moderiert. (APA/AP)