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Eva Herman.

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Die wegen ihrer Äußerungen zur NS-Zeit in die Kritik geratene frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman ist mit einer Klage gegen ihre Kündigung beim NDR gescheitert. Das Hamburger Arbeitsgericht entschied am Dienstag in einem Teilurteil, dass es kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Norddeutschen Rundfunk und Eva Herman gegeben hat.

Herman sei nicht als Arbeitnehmerin, sondern als freie Mitarbeiterin zu sehen. In der Frage nach Schadenersatz ist das Verfahren zunächst ausgesetzt worden. Herman kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

Die Autorin war im vergangenen Jahr wegen umstrittener Äußerungen zur NS-Familienpolitik in die Schlagzeilen geraten. Der NDR hatte sich am 9. September 2007 von ihr getrennt. Herman war gegen die Kündigung vor Gericht gezogen. Sie hatte zuvor 20 Jahre für den NDR gearbeitet und neben ihrer Tätigkeit als Sprecherin der "Tagesschau" auch die beliebte Talk-Sendung "Herman und Tietjen" moderiert. (APA/AP)