Bei einer Adoption sei die Vorlage eines Leumundszeugnisses der Adoptionseltern nicht vorgeschrieben, sagte Schlögl. Selbst, wenn Josef F. im Laufe seines Lebens wegen eines Verbrechens, das mit weniger als lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist, vor Gericht gestanden wäre, könnte ein etwaiges Urteil im Jahr der Adoption, 1994, schon getilgt gewesen sein. "Wenn frühere Strafen getilgt sind, kann jemand trotzdem eine weiße Weste zeigen", sagte der Jurist.
"Keine Bedenken gegen die Integrität"
Bei der Adoption des Mädchens habe es "keine Bedenken gegen die Integrität" von Josef F. gegeben. Bei familienfremden Adoptionen sei es durchaus üblich, ein Leumundszeugnis einzuholen, oft werde dies auch freiwillig gebracht. Generell bleibe es aber dem Gericht überlassen, wie die Bonität und Integrität der Familie überprüft wird. "Warum sollte ich das Kind in ein Heim geben, wenn es die Chance hat, bei einer Familie aufzuwachsen?", meinte Schlögl.
Überdies habe der beigelegte, nachweislich von Elisabeth F. geschriebene Brief "sehr viel ausgesagt". Der mutmaßliche Täter, der seine Tochter zum Schreiben des Briefs gezwungen haben dürfte, habe zu diesem Zeitpunkt "schon vorgesorgt, dass niemand misstrauisch wird".
"Bei der Familie, wo ich derzeit lebe, habe ich bereits eine Tochter und einen Sohn", heißt es laut Schlögl in dem Schreiben. Ein Mädchen "ist schon fast fünf Jahre alt", ein Bub sei dreieinhalb Jahre alt - "und eine zweite Tochter ist da nicht erwünscht" (...). Meine Tochter bringt euch eine befreundete Familie. Den Schlüssel vom Haus habe ich noch. Ich hoffe, er passt, sonst müssen sie das Baby im Hof abstellen."
Suche nach der Mutter
Mit der in dem Brief genannten zweiten Familie dürften die im Verlies versteckten drei weiteren Kinder von Elisabeth F. gemeint gewesen sein - jene Buben und Mädchen, die im Verlies geboren und dort bis vergangene Woche versteckt wurden.
Seitens der Behörden habe man durchaus nach der Mutter des weggelegten Mädchens gesucht, sagte Schlögl mit Berufung auf den Bezirkshauptmann Hans-Heinz Lenze. Dieser habe mehrmals vor Journalisten gesagt, die Bezirkshauptmannschaft Amstetten habe via zentralem Melderegister, Sozialversicherungen sowie in Krankenhäusern nach Elisabeth F. gesucht.