Wien/Amstetten - Elisabeth F. hat zur Zeit als einzige ein Wohn- und Gebrauchsrecht im Haus in Amstetten. Eigentümer ist ihr Vater Josef F. Die Liegenschaft dürfte verschuldet sein und hat in der Vergangenheit öfter die Besitzer innerhalb der Familie F. gewechselt, geht aus Gerichtsakten, die dem Vorsteher des Amstettner Bezirksgerichts, Josef Schlögl, vorliegen, hervor.

Das Haus hatte demnach öfter seine Besitzer innerhalb der Famile F. gewechselt. Bis zum Jahre 1987 war eine Schwester von Elisabeth F. alleinige Eigentümerin des Hauses, ihre sechs Geschwister sowie ihre Eltern hatten lediglich ein Wohn- und Gebrauchsrecht. Im Laufe der Jahre dürften die Kinder mit Ausnahme der als vermisst geltenden Elisabeth, sukzessive auf ihr Wohn- und Gebrauchsrecht verzichtet haben, "vermutlich als sie volljährig wurden oder auszogen", meinte Schlögl.

Darlehen

1987 gewährte eine Bank ein Darlehen für eine Althaussanierung. Im Zuge dessen wurde das Haus von Elisabeths Schwester auf die Ehefrau von Josef F. übertragen. Da Elisabeth F. damals weiter als vermisst galt, musste ein Kurator an ihrer Statt zustimmen. 1993 wurde ein weiteres Althaussanierungs-Darlehen gewährt.

Schulden

Das Haus dürfte über die ganzen Jahre hinweg verschuldet gewesen sein. Im Jahre 1980 etwa gab es schon sechs Pfandrechte, die dem Wohnrecht der Familienmitglieder vorrangig waren. 1998 dürfte laut Schlögl die Umschuldung begonnen haben. 1999 wurde schließlich Josef F. selbst Eigentümer der Liegenschaft. 2002 musste einem weiteren Pfandrecht Vorrang eingeräumt werden.

Ein bemerkenswertes Detail: In einem Antrag, den ein Notar im Jahre 2006 für Josef F. im Zuge eines Grundbuchverfahrens vorbrachte, hieß es unter anderem, "Herr Josef F. möchte (...) seine Tochter nicht für tot erklären lassen, da er immer noch Hoffnung hat. Die Tochter des Eigentümers ist seit 20 Jahren abgängig und trotz intensiver Bemühungen der Eltern nicht auffindbar."

Grundbuchänderung

Der Hintergrund dieses Verfahrens war eine Umschuldung. Josef F., der momentan alleiniger Eigentümer de Hauses in Amstetten ist, wollte sich eine weitere Liegenschaft in Niederösterreich kaufen. Der Gläubiger, eine Bank, wollte der Finanzierung jedoch nur zustimmen, wenn dem Pfandrecht Vorrang gegenüber dem Wohnungsrecht grundbücherlich eingeräumt wurde. Für diese Änderung im Grundbuch war wiederum die Zustimmung der vermeintlich verschollenen Tochter Elisabeth notwendig.

Da Elisabeth F. zum Zeitpunkt des Verfahrens offiziell als abgängig gemeldet war, wurde sie von einem Kurator vertreten. Dessen Zustimmung zur Einräumung des Vorrang des Pfandrechts gegenüber dem Wohnrecht musste wiederum vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden. Die Genehmigung wurde erteilt und der Kurator stimmte der Grundbuchsänderung zu.

Zur Zeit ist Josef F. alleiniger Eigentümer des Hauses. Ein Wohn- und Gebrauchsrecht hat nur Elisabeth. Ihr Recht ist jedoch zweirangig, das Pfandrecht der Bank, das 2006 eingetragen wurde, stünde im Falle einer Verwertung an erster Stelle. (APA)