Der Hengst Big Brown gewann das 134. Kentucky Derby mit fünf Längen Vorsprung auf Eight Bells, die eingeschläfert werden musste
Redaktion
,
In dieser Galerie: 3 Bilder
Louisville - "Es kam genau so, wie wir uns das immer vorgestellt hatten", erzählte Big-Browns-Trainer Rick Dutrow nach dem Rennen. Und das mit der an sich unmöglichen Startnummer 20, also von ganz außen und ohne Chance, in eine platzsparende Innenposition zu kommen. Seit 80 Jahren hatte kein Pferd aus dieser Startposition gewonnen. Trotzdem hatte Dutrow schon vor dem Rennen vor Zuversicht gestrotzt, was die Zuschauer bewog, den "Außenseiter" auf 2:1 herunterzuwetten. Jockey Kent Desormeaux lag dann immer in der Nähe der Führenden, im Schlussbogen übernahm er die Spitze.
Das Rennen, Quelle: Youtube
Vierhundert Meter vor dem Ziel war am Sieg nicht mehr zu zweifeln. Dahinter belegte die einzige Stute im Feld, Eight Bells, übrigens der Tipp von Hillary Clinton, Platz zwei. Doch dann die Tragödie: Im Austrudeln, etwa 200 Meter nach dem Ziel, brach sich Eight Bells beide vorderen Fesselgelenke, ein unreparierbarer Schaden. Sie musste sofort eingeschläfert werden. Nicht nur Trainer Larry Jones standen die Tränen in den Augen: "Es ist der Verlust eines Familienmitglieds. Sie lief das Rennen ihres Lebens. Sie setzte sich voll und ganz ein. Ein wundervolles Pferd."
Für Sieger Big Brown, der im April 2007 um 190.000 Dollar von seinem jetzigen Mitbesitzer Paul Pompa erworben worden war und nach vier Starts und Siegen eine Gewinnsumme von rund zwei Millionen Dollar aufweist, geht es nun zum zweiten Bewerb der begehrten, aber seit mehr als 30 Jahren unerreichten Triple Crown, zu den Preakness Stakes. (dol, DER STANDARD Printausgabe 05.05.2008)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.