Theoretisch ja, praktisch nein: Als "Graubereich" bezeichnet man bei der Gebühren Info Service GmbH (GIS) die Frage, ob für Handy-TV Rundfunkgebühren zu bezahlen sind. Ein Passus im Gesetz, der dies explizit regle, existiere dazu nicht. "Wenn jemand sein TV-fähiges Handy an die Wand nagelt, dann muss er ORF-Gebühren zahlen", meint Herbert Denk, Verantwortlicher für Marketing & Kommunikation bei der GIS, auf Anfrage von etat.at. Gesetzt den Fall er hat weder einen Fernseher noch einen Radio gemeldet. Portable Dinge wie eben Handys fallen im Gegensatz zu "fix installierten Geräten" nicht unter die Rundfunkgebühr, präzisiert Denk.

Deswegen müsse man auch für Autoradios nichts berappen. Es sei denn, das Fahrzeug steht den ganzen Tag in der Garage. Diese Regelung für mobile Geräte bedeute, dass für Handys de facto keine Gebühren zu bezahlen sind, versichert auch Christian Lettner, Pressesprecher von Medienministerin Doris Bures, gegenüber etat.at. De jure sei dies aber nicht so klar, da es im Rundfunkgebührengesetz § 2. (1) sinngemäß heißt: "Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, hat Gebühren zu entrichten."

"Realitätsferne Beispiele"

Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen kann. Und das könne natürlich auf Handys zutreffen. Solche "realitätsfernen Beispiele" würden allerdings in der Praxis keine Rolle spielen, so Lettner.

"Wir werden keine Leute abstellen, die versteckte Handys in den Wohnungen suchen", sagt Herbert Denk von der ORF-Tochter GIS. Der "unwahrscheinliche Fall", dass jemand nur ein fernseh- oder radiofähiges Handy hat, aber über kein TV- und oder Radiogerät verfügt, werde nicht überprüft, betont er. Diesbezüglich seien auch keine Erkundigungen bei Mobilfunkbetreibern über die Nutzer von TV oder Radio via Handy geplant.

2,5 Prozent Schwarzseher

Handy-TV eigne sich nicht, um den "Schwarzseheranteil" weiter zu minimieren. Laut Angaben der GIS lag die Quote Ende 2007 in Österreich bei rund 2,5 Prozent. Der administrative Aufwand, um ein paar Handy-TV-Sehern auf die Schliche zu kommen, stünde in keiner Relation zum monetären Nutzen. Denk glaubt nicht, dass das Handy als Ersatz für ein TV-Gerät dienen werde. Exzessiver mobiler Fernsehkonsum und Dauerbetrieb eines Handys würde in puncto Stromverbrauch um einiges teurer kommen als ein Fernseher, so Denk. (om)