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E-3A-AWACS-Flugzeug auf dem NATO-Luftwaffenstützpunkt Geilenkirchen: Die fliegende Radarstation wurde zur Unterstützung des US-Angriffs auf den Irak eingesetzt

Foto: Reuters/Kai Pfaffenbach
Karlsruhe - Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Aufklärungsflugzeugen der NATO zu Beginn des Irak-Kriegs 2003 war wegen fehlender Zustimmung des Parlaments verfassungswidrig. Das hat am Mittwoch das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Rechte des Bundestags bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt. "Das Grundgesetz hat die Entscheidung über Krieg und Frieden dem Deutschen Bundestag als Repräsentationsorgan des Volkes anvertraut", heißt es in dem von der oppositionellen FDP erwirkten Urteil.

Der Bundestag muss laut Verfassungsgericht schon dann angerufen werden, wenn "greifbare tatsächliche Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass deutsche Soldaten in eine bewaffnete Auseinandersetzung hineingezogen werden können. Bereits dann liege die Beteiligung an einem "bewaffneten Einsatz" vor. Diese ist in Deutschland nach einem Grundsatzurteil von 1994 und einem entsprechenden Gesetz von 2005 nur mit Zustimmung der Volksvertreter zulässig. In Zweifelsfällen müsse der "Parlamentsvorbehalt" zugunsten des Bundestags ausgelegt werden, entschieden die Richter.

Konkrete Gefahr

Weil die Aufklärungsflüge seinerzeit dem Schutz vor einem befürchteten Angriff des Irak auf die zur NATO gehörende Türkei dienten, bestand aus Sicht des Gerichts eine konkrete Gefahr für eine Verwicklung der Bundeswehrsoldaten in den Konflikt.

Bei einem Angriff auf die Türkei hätten die Awacs-Maschinen ihre Aufklärungsergebnisse unter anderem an den Bodengefechtsstand weitergegeben und aufsteigenden Jagdflugzeugen Feuerleitführung gegeben. Als Nato-Bündnispartner wäre Deutschland damit unmittelbar kämpfende Partei gewesen. Die damalige deutsche Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte eine Beteiligung am US-geführten Irak-Einsatz strikt abgelehnt. Sie hatte die Flüge der unbewaffneten Maschinen aber als "Bündnisroutine" bezeichnet.

Die Einschaltung des Bundestags ist nach den Worten der Richter ein "wesentliches Korrektiv" zur ansonsten dominierenden Rolle der Bundesregierung. Denn Grundsatzfragen der NATO-Strategie oder auch die Mitwirkung an der Willensbildung über konkrete Bündniseinsätze lägen ganz wesentlich in den Händen der Regierung.

Umso wichtiger sei die Verantwortung des Parlaments für bewaffnete Außeneinsätze, heißt es in dem Urteil aus der Feder des Richters Udo Di Fabio. Denn solche Einsätze bedeuteten nicht nur ein erhebliches Risiko für Leben und Gesundheit deutscher Soldaten. Sie enthielten auch auch ein politisches Eskalationspotenzial. (APA/dpa/Reuters)