Und er warnte vor neuen, zusätzlichen Kosten durch den Ausbau der rohstoffbasierten Anlagen. "Neue Biomasseanlagen könnten zukünftig ein ähnliches Problem darstellen wie heute schon die Biogasanlagen aus Nahrungs- und Futtermitteln. Eine unbegrenzte Förderung führt hier zu Anlagenstrukturen, die während ihrer gesamten Betriebszeit von beträchtlichen Subventionen abhängig sind", gab Boltz heute, Donnerstag, in einer Aussendung zu bedenken.
Lob hingegen kam für den Ausbau von Wind- und Wasserkraft. "Wasserkraft benötigt mit einem Investitionszuschuss nur eine einmalige Förderung in relativ geringem Ausmaß. Windkraft kann bei vernünftiger Standortwahl ebenfalls mit einem geringeren Förderungsaufwand Ökostrom erzeugen als die teuren rohstoffabhängigen Anlagen", sagte er.
Kostenbelastung
Die Förderungen der seit 2002 errichteten Ökostromanlagen erfordern laut E-Control drei Mrd. Euro an Subventionsmitteln (kumuliert über die garantierte Einspeistarifdauer). "Mit dieser Ökostromgesetznovelle werden nochmals zwei Mrd. Euro dazukommen", so Boltz. Und zwar "nicht nur durch die 21 Mio. Euro mal 13 bzw. 15 Jahre Garantiezeit mal sechs Jahre (2009 bis 2014), da jedes Jahr neue Verträge in diesem Ausmaß abgeschlossen werden sollen, sondern auch durch die Fortführung der Rohstoffzuschläge und der Verlängerungsmöglichkeit der Einspeistarife auf bis zu 20 Jahre". Man müsse sich bewusst sein, dass das beträchtliche Subventionsmittel sind, die sowohl private als auch industrielle Stromkonsumenten aufbringen müssen", betonte Boltz dazu.
Ein durchschnittlicher Haushalt zahlt demnach derzeit jährlich 35 Euro für Förderungen gemäß Ökostromgesetz direkt mit der Stromrechnung. Zusätzlich besteht eine Kostenbelastung etwa in der gleichen Höhe nochmals durch die Kostenanhebungen der Produkte, die der Haushalt bezieht, in Folge des Strombedarfs bei der Produkterzeugung. "Durch die Ökostrom-Novelle werden etwa zehn Euro pro Jahr an direkten Ökostromkosten dazu kommen", so Boltz.