Wien - Wer in Österreich künftig an einer meldepflichtigen Infektionskrankheit wie Masern oder Röteln erkrankt, wird in einem zentralen Register gespeichert. Die Grundlage dafür hat der Nationalrat am Donnerstag mit einer einstimmig beschlossenen Novelle zum Epidemiegesetz geschaffen. Eingerichtet wird das Epidemie-Register beim Gesundheitsministerium. Ressortchefin Andrea Kdolsky strich vor allem die Datenschutz-Konformität des Registers heraus. Die Kosten für seine Errichtung betragen 350.000 Euro.

Gespeicherte Daten

Gespeichert werden neben den Namen der Erkrankten auch Angaben zum "erkrankungsrelevanten Umfeld" der Patienten (also z.B. Kontaktpersonen, Schule, Kindergarten, Ort der Erkrankung sowie die Art der Wasser- und Abfallentsorgung). Weiteres werden die Daten zur Vorgeschichte der Erkrankung und zum Krankheitsverlauf erfasst (also Erkrankungsbeginn, Impfungen, Reisetätigkeit, Diagnosen und Therapie). Die Daten können von den zur Bekämpfung der Infektionskrankheiten zuständigen Behörden direkt abgefragt werden. Unter die Meldepflicht fallen unter anderem Scharlach und Diphtherie, aber auch Tropenkrankheiten wie Malaria und Gelbfieber. (APA)