Hoffen auf konstruktive Gespräche
"Mir geht es nicht um jene Delikte, die bei Todesfolge mit lebenslangen Haftstrafen bedroht sind. Das muss sowieso klar und selbstverständlich sein - daran wird auch sicher nicht gerüttelt", stellte Platter klar. "Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, dass eine Tilgung bei schweren Sexualdelikten ausgeschlossen sein muss - nicht nur bei Todesfolge." Nun hofft Platter auf auf "konstruktive Gespräche" mit dem Justizministerium, "damit wir schon bald den Ausschluss der Tilgungsfrist für diese schweren Sexualdelikte und auch die verpflichtenden Berufsverbote ohne Ermessensspielraum für den Richter verankern können".
Derzeit ist in zwei Fällen von Sexualdelikten eine Tilgung ohnehin ausgeschlossen: nämlich bei Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Unmündigen jeweils mit Todesfolge. Bei beiden Vergehen droht auch lebenslange Haft.
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Davon unabhängig ist für Platter eine Erhöhung des Strafrahmens bei Sexualdelikten unverzichtbar: "Es kann nicht sein, dass Vermögensdelikte teilweise mit höheren Strafen bedroht sind als Sexualdelikte. Wenn etwa sexueller Missbrauch von Unmündigen mit geringerer Strafe als ein schwerer Diebstahl bedroht ist, dann stimmt für mich die Relation einfach nicht. Es braucht beinharte Strafen für Peiniger."