Für die Regierung sei es aber wichtig gewesen, „kein arbeitsloses Grundeinkommen“, sondern eine Mindestsicherung als „harmonisierte Sozialhilfe“ einzuführen, sagte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (VP) zum Standard. In der politischen Diskussion müsse man klarstellen, „dass es Anreize und von Fall zu Fall auch Druck zur Arbeitswilligkeit“ gebe.
Für alle arbeitsfähigen Mindestsicherungsbezieher müssten die Zumutbarkeitsbestimmungen des AMS gelten. Bei der Sozialhilfe sei das bisher in einigen Bundesländern nicht der Fall gewesen. Daher brauche es jetzt die einheitliche Umsetzung der verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen in allen Ländern, forderte der Minister.
Voraussetzung Sozialfall
Gleichzeitig mit der Einführung der Mindestsicherung, die für Mitte 2009 geplant ist, würden in seinem Ressort Verbesserungen bei der Notstandshilfe vorgenommen, sagte Bartenstein. Konkret wurde zwischen SPÖ und ÖVP Folgendes vereinbart: Bei Paaren darf die Notstandshilfe künftig nicht unter die Familienmindestpension (derzeit 1120 Euro) fallen. Für Alleinstehende wird sie auf 95 Prozent des Arbeitslosengeldes angehoben.
Die Notstandshilfe muss aber nicht zwingend 747 Euro betragen. „Wenn jemand zuerst 700 Euro in Teilzeit verdient hat, wäre es unsinnig, wenn er dann 747 Euro Notstandshilfe beziehen würde“, meinte Bartenstein. In so einem Fall müsse man im Rahmen der Mindestsicherung um „Aufstockung“ ansuchen. „Die Bezugsberechtigung heißt weiter, zum Sozialfall geworden zu sein. Dann soll es einem mit der Mindestsicherung ein Stück besser gehen“, meint Bartenstein dazu.