Wien - Um gegen "Zur Zeit" zu seinem Recht zu kommen, reicht es nicht, vom Europäischen Gerichtshof recht zu bekommen. Der Wiener Journalist Karl Pfeifer zieht nun neuerlich gegen Andreas Mölzers rechtes Wochenblatt. Pfeifer hatte 1995 in der Zeitschrift der israelitischen Kultusgemeinde Wien auf "Nazitöne" in einem Beitrag des Politologen Werner Pfeifenberger in einem Jahrbuch der Freiheitlichen Akademie hingewiesen. Pfeifenberger verharmlose Hitlers Regime und werfe dem Judentum vor, es habe 1933 Hitler-Deutschland mit Krieg gedroht. Pfeifenberger beging Selbstmord

Pfeifenberger klagte Pfeifer, der wurde in zwei Instanzen freigesprochen. Anfang 2000 erhob die Staatsanwaltschaft Wien wegen Pfeifenbergers Text Anklage wegen Wiederbetätigung. Im Mai dieses Jahres beging Pfeifenberger Selbstmord.

2001 schrieb "Zur Zeit"-Herausgeber Andreas Mölzer Abonnenten, Pfeifer werde "in den Reihen jener Jagdgesellschaft geortet, die den konservativen Politikwissenschaftler in den Selbstmord getrieben hat". Der "jüdische Journalist" habe "die juristische Lawine gegen Pfeifenberger ausgelöst". Europäische Gerichtshof

Pfeifer klagte auf Entschädigung, Landesgericht für Strafsachen und Oberlandesgericht Wien wiesen ihn ab. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Österreich, Pfeifer sei in seiner Ehre nach Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verletzt.

5000 Euro Entschädigung für das Versäumnis der Gerichte und 10.000 Euro Verfahrenskosten umfassten jedoch nicht die Kränkung, ebenso die Urteilsveröffentlichung, argumentiert Pfeifers Anwalt. Er hat deshalb beim Obersten Gerichtshof den Antrag gestellt, die Entscheidungen der beiden Instanzen in Österreich aufzuheben und noch einmal aufnehmen zu lassen. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 13.5.2008)