Budapest - Die OMV ist mit ihrer Klage gegen den ungarischen Öl- und Gaskonzern MOL beim Budapester Handelsgericht in erster Instanz gescheitert. Das Gericht teilte nicht die Rechtsmeinung der OMV, wonach die "Goldene Aktie" des ungarischen Staates bei der MOL, die dem Staat Sonderrechte einräumt, rechtswidrig sei. Der OMV ging es dabei vor allem um das Vetorecht des Staates gegen eine Aufhebung der geltenden Stimmrechtsbeschränkung bei der MOL, wie die ungarische Nachrichtenagentur MTI berichtete.

Die 10-Prozent-Stimmrechtsobergrenze sei diskriminierend, weil sie nicht für den ungarischen Staat gelte, argumentierte die OMV in ihrer am 3. Dezember 2007 eingebrachten Klage. Beanstandet wurde weiters, dass die MOL-Statuten die Anzahl der Vorstandsmitglieder beschränken, die gleichzeitig abberufen werden können.

Berufung

Die OMV kann nun innerhalb von 15 Tagen nach Vorliegen des schriftlichen Urteils dagegen Berufung einlegen. Die MOL hatte im Februar nach der ersten Gerichtsverhandlung das Gericht um Einstellung des Verfahrens ersucht, da der Konflikt zwischen OMV und MOL kein Rechtsstreit sei und damit nicht vor ein Gericht gehöre.

Die OMV hält derzeit 20,2 Prozent der MOL-Aktien und will den ungarischen Mitbewerber übernehmen - was allerdings vom MOL-Management und von der ungarischen Regierung abgelehnt wird. Die OMV hat ihre Übernahmepläne bereits der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt - die Kommission hat die Prüfung jedoch vor einer Woche ausgesetzt und von der OMV zusätzliche Informationen eingefordert. Die ursprüngliche Frist für den Abschluss der "vertieften Prüfung" wäre der 22. Juli gewesen, nun dürfte sich das Verfahren jedoch um einige Wochen verzögern.

OMV will weitere rechtliche Schritte prüfen

Die OMV will nun weitere rechtliche Schritte gegen die ungarische MOL prüfen, nachdem ein Gericht in Budapest die Klage der Österreicher gegen die "Goldene Aktie" des ungarischen Staates bei der MOL abgewiesen hat. Das Gericht habe die OMV-Klage nicht der Sache nach abgewiesen, sondern aus rein formalen Gründen, erklärte die OMV heute, Dienstag, in einem schriftlichen Statement.

Darüber hinaus habe das Gericht auf die Möglichkeit hingewiesen, die Vorschriften der MOL-Statuten beim für die Führung des Firmenbuches zuständigen Gericht (court of registration) anzufechten.

Man werde nun auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils warten und die weiteren rechtlichen Schritte prüfen - das könnte sowohl eine Berufung gegen das Urteile sein, als auch eine Anfechtung der MOL-Statuten beim "court of registration". (APA)