Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag Rumänien verurteilt, gegen das Folterverbot verstoßen zu haben. Demnach soll ein Mann in rumänischem Polizeigewahrsam mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt worden sein. Außerdem sei gegen das Grundrecht auf einen fairen Prozess verstoßen worden, weil in dem Fall ein Militärstaatsanwalt ermittelt habe. Die rumänische Regierung wurde angewiesen, dem 41 Jahre alten Kläger 8000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Stockschläge

Aufgrund einer Strafanzeige wurde der Mann von einem Arzt untersucht. Dieser stellte zahlreiche Wunden und Blutergüsse fest, die auf Stockschläge hinwiesen. Dennoch legte der zuständige Militärstaatsanwalt den Fall im April 1996 zu den Akten. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Ermittlungen als parteiisch und oberflächlich. So seien nur zwei der zahlreichen Mithäftlinge verhört worden. Weder Polizisten noch Aufpasser seien als Zeugen vernommen worden.

Der Mann war im Jänner 1996 unter Betrugsverdacht festgenommen worden und blieb fast drei Monate in rumänischem Polizeigewahrsam. In dieser Zeit wurde er eigenen Angaben zufolge wiederholt kopfüber an Händen und Füßen aufgehängt und geprügelt, bis er ohnmächtig wurde. Außerdem wurde er - mit Billigung der Ermittler - von Mithäftlingen gequält. Diese zwangen ihn beispielsweise, Nahrung zu essen, in die sie zuvor uriniert hatten. (APA/AFP)