Wien - Der Satz "Wir wer'n kan Richter brauchen" war selten so falsch wie im Verhältnis zwischen Rudolf Hellar, bis Februar 2006 ARBÖ-Generalsekretär, und seinem ehemaligen Arbeitgeber. Erbittert kämpfen beide Parteien um die Frage, ob der Ex-Funktionär den roten Autofahrerklub geschädigt hat oder Hellar vielmehr völlig zu Unrecht angepatzt und widerrechtlich entlassen wurde. Derzeit hat ganz offensichtlich Hellar die besseren Karten.

Klubgeld mit vollen Händen ausgegeben

Insgesamt vier Strafanzeigen hat es seit 2006 gegen ihn gegeben, zwei vom ARBÖ, eine von einem ehemaligen SP-Landtagsabgeordneten und eine anonyme. Die damaligen Vorwürfe: Der Generalsekretär habe Klubgeld mit vollen Händen ausgegeben und dubiose Sonderzahlungen kassiert. Von diesen Vorwürfen ist strafrechtlich nichts übriggeblieben, freut sich Hellar jetzt - alle Ermittlungen sind von der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt worden. Jetzt kontert Hellar im nächsten Rechtsgang: Er hat den ARBÖ vor dem Arbeitsgericht geklagt und will eine Million Euro.

Sein ehemaliger Arbeitgeber gibt dagegen nicht auf: Der ARBÖ-Anwalt hat bei der Staatsanwaltschaft Wien einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens eingebracht. Der Jurist wirft der Anklagebehörde vor, den Fall eines Autos, das der ARBÖ gekauft hat und das ein Jahr später um ein Fünftel des Preises an Hellars Frau verkauft worden ist, nicht geprüft zu haben.

In den nächsten ein bis zwei Wochen soll über diesen Antrag entschieden werden - behördenintern werden ihm aber geringe Chancen eingeräumt. (moe/ DER STANDARD Printausgabe 15.5.2008)