Schwieriges Kalorienzählen
Laut Gesetz dürfen Schwerarbeiter statt mit 65 schon mit 60 Jahren und mit niedrigeren Abschlägen in Pension gehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zehn der letzten 20 Dienstjahre als Schwerarbeiter tätig waren. Als Schwerarbeiter gilt, wer durch körperliche Arbeit mindestens 2000 Kalorien verbraucht, mindestens sechs Nachtdienste im Monat macht, extremen Temperaturen oder chemischen Einflüssen ausgesetzt ist.
Und diese Kriterien könnten auch ein Grund für die hohe Zahl an Meldungen sein, vermutet man im Sozialministerium. Vor allem mit dem Kriterium „2000 Kalorien“ könnten die Firmen wenig anfangen, weshalb die Meldungen dann eher „Pi mal Daumen“ erfolgen würden. Vermutet wird auch, dass viele Unternehmer melden, weil sie eine Chance sehen, Mitarbeiter mit 60 loszuwerden. Dazu kommt: Sanktionen sind bei Falschmeldungen nicht vorgesehen.
Im Juni wird sich nun die Schwerarbeiter-Kommission mit dem Meldeverhalten beschäftigen, heißt es im Sozialministerium. Offenbar gebe es „eine Tendenz zu überschießenden Meldungen“. Gleichzeitig müssten die Krankenkassen eine „Plausibilitätsprüfung“ durchführen. Denn klar ist:_Die Meldungen haben auch für die spätere Anerkennung von Schwerarbeiter-Pensionen „faktisches Gewicht“, wie es heißt. Jeder Antrag werde zwar individuell geprüft, „im Zweifel“ werde ein Sachbearbeiter aber wohl der Meldung durch die Firmen glauben.