"Aut idem" ist die lateinische Bezeichnung für "oder das Gleiche". Als pharmazeutischer Fachausdruck wird damit die Möglichkeit des Apothekers beschrieben, statt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein Generikum, also ein wirkstoffgleiches aber preisgünstigeres Präparat an den Patienten abzugeben. Generika müssen laut Information der Apothekerkammer so wie alle Arzneimittel im Rahmen der Zulassung strengste Qualitäts- und Wirksamkeitskontrollen durchlaufen. Im Rahmen der Zulassung muss die Austauschbarkeit ("Bioäquivalenz") zwischen Ursprungs-Arznei und Generikum zweifelsfrei nachgewiesen werden (red).