Verwirrung und Gleichgültigkeit
Laut Duncan Calow, einem Rechtsexperten auf dem Bereich Digital Media bei DLA Piper, würden die aktuellen Untersuchungsergebnisse sehr schön die Gefahren verdeutlichen, die durch das Selbst-Publizieren der Nutzer im Internet entstehen. Dies gelte jedoch nicht nur für Blogs, sondern generell für jede Form von so genanntem User Generated Content, inklusive Videos, Fotos und auf Medienseiten geposteten Kommentaren. Es sei eine gefährliche Auffassung, dass derartige Webinhalte von den Gesetzen nicht berührt würden, betont Calow. Ein eigener Verhaltenskodex wäre dem Rechtsexperten zufolge nicht als Zensurmaßnahme zu werten, sondern vielmehr ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des User-Schutzes. "Die Kombination aus Verwirrung und Gleichgültigkeit in Bezug auf User Generated Content und die unklare Gesetzeslage setzt Nutzer einem erhöhten Risiko aus, einer Prüfung unterzogen zu werden", erläutert Calow. Klar formulierte Richtlinien seien in dieser Hinsicht vor allem eine Verbesserung für den Schutz der Internetnutzer selbst.
Wie die Presse
"Grundsätzlich stehen Blogger in Deutschland in einer ähnlichen rechtlichen Verantwortung wie die klassische Presse, da es in beiden Fällen in der Regel um die Veröffentlichung von Meinungen und Berichten geht", stellt Dennis Breuer, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei fest. In der Vergangenheit seien in diesem Zusammenhang vor allem rechtliche Auseinandersetzungen in den Bereichen Persönlichkeitsrecht, Beleidigung und Marken- und Urheberverletzungen registriert worden. "Wie in der realen Welt gelten die Gesetze auch für Blogs", betont Breuer. Die rechtliche Entwicklung zeige zudem in eine eindeutige Richtung. "Blogs werden als Informationsquelle zunehmend ernst und entsprechend auch in die Verantwortung genommen. Jeder, der in einem Blog Meinungen und Beiträge veröffentlicht, sollte sich dessen bewusst sein. Mit einem so entwickelten rechtlichem Gespür lassen sich dann viele potenzielle Konflikte vermeiden", meint Breuer.
Gleichgültig