Die nötige Zahl der Betroffenen wurde - als Zugeständnis an Wirtschaft und Industrie - gegenüber dem Begutachtungsentwurf schon erhöht: Mindestens 80 Personen müssen gleiche Ansprüche gegen das gleiche Unternehmen geltend machen und mindestens 20 Personen müssen die Klage einreichen.
"Ganz anderen Entwurf"
ÖVP-Justizsprecher Donnerbauer kritisiert, dass das Justizministerium zuletzt nicht mehr mit der ÖVP verhandelt habe und jetzt plötzlich einen "ganz anderen Entwurf" vorlege. Mit dessen Inhalt ist er nicht ganz zufrieden: Er sei "außerstande", der Zivilverfahrensnovelle in dieser Form im Parlament zuzustimmen. Der ÖVP-Justizsprecher geht davon aus, dass Berger ihren Entwurf nicht in den Ministerrat einbringen, sondern zurückziehen wird.
Inhaltlich bemängelt Donnerbauer, dass die Zahl der Betroffenen, die gemeinsam die Gruppenklage einbringen, mit 20 zu niedrig angesetzt sei. Im Regierungsprogramm sei von Massenverfahren die Rede, "und Massenverfahren sind eine Zahl über 20". Außerdem ist Donnerbauer die geplante Entlohnung für die Gruppenvertreter zu hoch.
Weiters fordert er die Anonymisierung der beklagten Unternehmen in der Ediktsdatei: "Es ist nicht einzusehen, dass die Kläger anonym sind, der Beklagte aber nicht."
"Verbindlichen Verhandlungsauftrag"
Justizministerin Maria Berger (SPÖ) ist nicht davon ausgegangen, dass die ÖVP am Mittwoch im Ministerrat ihrem Entwurf für die Gruppenklagen zustimmt. Sie hat ihn eingebracht, um die stockenden Verhandlungen wieder in Gang zu bringen. Die Justizministerin hofft jetzt auf einen "verbindlichen Verhandlungsauftrag" von der Regierungsspitze, "dass eine Einigung erzielt werden soll", erklärte sie am Montag gegenüber der APA.