Auf die Frage, ob er nun eine Amtshaftungsklage einbringen werde, meinte Heck: "Die Wahrscheinlichkeit ist hoch." Koch hatte in einem an die Finanzprokuratur gerichteten Begehren 100.000 Euro Schmerzensgeld und 30.000 Euro Aufwandsentschädigung für polizeiliche "Ermittlungspannen" verlangt, da bei rechtzeitiger Verfolgung eines konkreten Hinweises auf den Entführer von Natascha Kampusch diese viel früher aus den Fängen von Wolfgang Priklopil befreit und ihm, Koch, seelisches Leid sowie die langwierige Suche nach seiner Tochter erspart hätten werden können.
Ein Hundeführer hatte bereits im April 1998 Wolfgang Priklopil mit dem verschwundenen Mädchen in Zusammenhang gebracht. Der Hinweis dürfte dann offensichtlich "versickert" sein.
Die Finanzprokuratur begründet das Ablehnen der geforderten finanziellen Wiedergutmachung mit "mangelndem schuldhaften Verhalten" jener Beamten, die dem Hinweis des Hundeführers nicht nachgegangen waren. "Menschlich mag es verständlich sein, dass sich die Republik hinter ihre Beamten stellt. Für einen Juristen ist diese Begründung allerdings schwer nachvollziehbar", meinte dazu Rechtsanwalt Heck.