Wien - Der Ministerrat hat am Mittwoch die Bestellung der ersten Chefs am neuen Asylgerichtshof abgesegnet. Vorsitzender wird wie erwartet der bisherige Leiter des Unabhängigen Asylsenats, Harald Perl, den Posten des Vizepräsidenten übernimmt Volker Nowak, der sich bisher im UBAS auch um das Controlling gekümmert hat. Alle bisherigen Richter des Senats wurden übernommen, sofern sie sich beworben haben, zwei haben verzichtet.

Ebenfalls mit übernommen in den Asylgerichtshof wird Josef Rohrböck, um dessen Übernahme es zuletzt Aufregung gegeben hatte. Die "Presse" hatte berichtet, dass das Bundeskanzleramt ein Verfahren eingeleitet habe, um den kritischen Asylexperten nicht übernehmen zu müssen. Laut Kanzler-Sprecher Stefan Pöttler befindet sich Rohrböck aber sehr wohl unter den Übernommenen.

Bundeskanzler Alfred Gusenbauer lobte im Pressefoyer vor dem Ministerrat die Einrichtung des Gerichtshofes, der ein hohes rechtsstaatliches Niveau garantiere und das Herz des neuen Verfahrens bilde. Der SPÖ-Chef geht davon aus, dass auch dank des Asylgerichtshofs bis 2010 der Rückstau an offenen Verfahren aufgeholt sein wird.

Zahl der Mitarbeiter

Vizekanzler Wilhelm Molterer verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Zahl der Mitarbeiter im Vergleich zum UBAS von 152 auf 273 angehoben werde. Statt 53 werden nun 78 Richter die Entscheidungen fällen.

Der Asylgerichtshof wird künftig im Normalfall die letzte Instanz im Asylverfahren sein. Der Weg zum Verwaltungsgerichtshof für Asylwerber wird abgeschnitten. Ihnen bleibt nur noch die Möglichkeit sich an den Verfassungsgerichtshof zu wenden. Der Innenminister hat freilich die Möglichkeit, bei Grundsatzentscheidungen ein Ersuchen an den Verwaltungsgerichtshof zu stellen.

Kritik

Die Einrichtung des neuen Asylgerichts, das für alle Beschwerden gegen Bescheide der Asylbehörde zuständig sein wird, ist nicht unumstritten. Kritisiert wird vor allem, dass Asylwerbern künftig der Weg zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verbaut wird, während der Innenminister die Möglichkeit erhält, eine "Grundsatzentscheidung" des VwGH einzuleiten. (APA)