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Als der Heurigenwirt nach dem Urteil aus dem Verhandlungssaal geführt wurde, wurde er von Journalisten bestürmt

Foto: APA/ Herbert Pfarrhofer

Krems - Im Prozess um den vergifteten Spitzer Bürgermeister Hirtzberger ist der Angeklagte Helmut O. in der Nacht auf Mittwoch zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die acht Geschworenen sprachen den 56-Jährigen des versuchten Mordes einstimmig schuldig. Zuvor hatten sich die Geschworenen stundenlang beraten. Das am Landesgericht Krems gefällte Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Helmut O. wurde beschuldigt, den Bürgermeister von Spitz an der Donau am 8. Februar vorsätzlich zu töten versucht zu haben. Der Angeklagte habe eine Praline mit Strychnin präpariert, und diese samt einem Kuvert am Auto des Opfers abgelegt. Hirtzberger aß einen Tag später von dem "Mon-Cheri". Das Opfer trug durch die Tat schwere gesundheitliche Dauerfolgen davon.

"Ich habe den Hannes nicht vergiftet"

Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, Ingeborg Kristen, ob er das Urteil verstanden habe, bemerkte der sichtlich mitgenommene Helmut O.: "Ich hab's wohl verstanden, versteh's aber trotzdem nicht! Ich habe den Hannes nicht vergiftet! Ich nehme das Urteil nicht an!" Verteidiger Nikolaus Rast meldete unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Als der 56-jährige Heurigenwirt aus dem Verhandlungssaal geführt wurde, wurde er von Journalisten bestürmt: "Herr O.! Wie geht's Ihnen? Was sagen Sie?" "Ich bin fassungslos", stellte der schuldig Gesprochene fest, "i versteh's net."

Mildernde Umstände

Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit des Mannes sowie der Umstand mildernd, "dass es beim Versuch geblieben ist", wie Kristen formulierte. Erschwerend sei "kein Umstand" gewesen, meinte die Vorsitzende zunächst, erwähnte dann allerdings doch, es habe sich um einen "heimtückischen Mordanschlag" gehandelt. Außerdem sei der "körperlich ausgesprochen schlechte Zustand" von Hannes Hirtzberger bei der Strafbemessung zu berücksichtigen gewesen.

Günther Katzensteiner, der Privatbeteiligten-Vertreter des Opfers, erhielt vom Gericht 30.000 Euro an Wiedergutmachung zugesprochen. "Das Urteil ist richtig, gerecht und war für mich nach den Beweisergebnissen zu erwarten", sagte Katzensteiner am Freitag in einem an den Standard.at gerichteten Schreiben. "Die Geschworenen ließen sich nicht von den Ablenkungsmanövern der Verteidigung in die Irre führen, sondern haben objektiv und mit Sorgfalt die Beweise gewürdigt, wobei sie es sich, was auch die Dauer der Beratung zeigt, nicht leicht gemacht haben." Selbst das strengste Urteil könne aber das persönliche Leid, welches Helmut O. über Hannes Hirtzberger und seine Familie gebrachte habe, nicht beseitigen, so der Rechtsanwalt weiter.

Verteidiger: Fehlurteil

Verteidiger Nikolaus Rast sprach demgegenüber von einem "Fehlurteil" und einem "Justizirrtum". Die Geschworenen hätten sich nicht mit der Aktenlage auseinander gesetzt, "sonst wären sie zu einem anderem Urteil gekommen." (APA)