Wirtschaftsrecht
Rechtsunsicherheit für beflaggte Autos
Verkehrsminister Werner Faymann hat das Montieren von Fahnen auf Kfz für die Zeit der Fußball-EM erlaubt, Versicherungen könnten Zahlung verweigern
Verkehrsminister Werner Faymann hat, wie berichtet, das Montieren von Fahnen auf Kfz für die Zeit der Fußball-EM erlaubt. Da er bloß die Durchführungsverordnung (KDV) verändert hat, ist eine zweifelhafte Rechtslage entstanden. Das Kraftfahrzeuggesetz (KFG) verbietet das Anbringen von Flaggen mit österreichischen Staatswappen und ermächtigt die Behörde, andere Fahnen aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu untersagen. Ob das Verbot aller Fahnen in der bisherigen KDV gedeckt war, ist nicht eindeutig. Aus völkerrechtlichen Gründen galt es nicht für ausländische Vertretungen. Offen ist nun, was passiert, wenn Radfahrer oder Fußgänger durch eine am Kfz angebrachte Fahne verletzt werden. Theoretisch könnten Kfz-Versicherungen die Zahlung mit Hinweis auf die unklare Rechtslage und die Gefährlichkeit nicht typisierter, hervorstehender Teile verweigern. Besser wäre es daher, über eine KFG-Novelle eine klare Grundlage für eine Durchführungsverordnung zu schaffen. (Gerhard Strejcek, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 21.5.2008)