Frau von Energieminister Güler trug im Atatürk-Mausoleum "türban" - Margit Fischer als Streitschlichterin
Redaktion
,
Ankara - Beim Besuch von Bundespräsident Heinz Fischer in
der Türkei hat es nach Berichten türkischer Medien eine
"Kopftuch-Premiere" gegeben. Zum ersten Mal habe eine Frau im streng
gebundenen "türban"-Kopftuch als Mitglied einer offiziellen
Delegation das Mausoleum von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk in
Ankara besucht, meldete der Fernsehsender CNN-Türk am Mittwoch.
Mehtap Güler, die Ehefrau des türkischen Energieministers Hilmi
Güler, gehörte zur Delegation, die Fischer am Dienstag beim Besuch
des Mausoleums begleitete. Während es für normale Besucher des
Mausoleums keinerlei Beschränkungen in Sachen Kopftuch gebe, sei die
islamische Kopfbedeckung bei offiziellen Besuchen bisher tabu
gewesen, meldete der Sender.
Türkische Kemalisten, die sich auf Atatürk berufen, sehen das
Kopftuch als Erkennungszeichen des politischen Islam. In staatlichen
Institutionen der Türkei ist das Kopftuch verboten. Die im Februar
beschlossene Freigabe des Kopftuchs für Studentinnen an den
Universitäten des Landes löste eine Verfassungsklage aus und spielte
auch bei der Einleitung des Verbotsverfahrens gegen die
Regierungspartei AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan eine
große Rolle.
Fischer-Gattin als Streitschlichterin
Türkische Zeitungen berichteten auch, Fischers Frau Margit habe
dazu beigetragen, die türkische Präsidentengattin Hayrünnisa Gül und
Erdogans Ehefrau Emine nach langer Zeit erstmals wieder
zusammenzubringen. Frau Gül und Frau Erdogan gelten als verfeindet
und waren sich in den letzten Monaten stets aus dem Weg gegangen.
Noch beim Besuch der britischen Königin Elizabeth II. in der
vergangenen Woche hatten beide Politikerehefrauen sorgsam darauf
geachtet, einander nicht zu begegnen. Einer Einladung zu einer
Teestunde mit Margit Fischer und Hayrünnisa Gül sei Frau Erdogan aber
dann gefolgt, meldeten die Blätter. Anschließend posierten sie
gemeinsam für die Fotografen. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.