Osnabrück - Im Prozess um das Transrapid-Unglück in Deutschland mit 23 Toten sind zwei Betriebsleiter der Teststrecke im Emsland wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Osnabrück verurteilte die beiden Männer am Freitag auch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen in Höhe von 24.000 beziehungsweise 20.000 Euro.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die das Verschulden der Männer aber "am Rande dessen, was man vorwerfen muss" gesehen hatte. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Vorwurf zurückgewiesen
Die 67 und 50 Jahre Betriebsleiter sollen vor allem den Einsatz der Fahrweg-Sperre, die das Gebiet um das Wartungsfahrzeug für den Magnetzug blockierte, nicht klar geregelt haben. Die Angeklagten hatten diesem Vorwurf zurückgewiesen.
Als Hauptschuldigen für das Unglück am 22. September 2006 bezeichnete die Staatsanwaltschaft den Fahrdienstleiter, der vor dem Unfall die noch von einem Sonderfahrzeug besetzte Teststrecke freigab. Das Verfahren gegen den Fahrdienstleiter wurde eingestellt, weil dieser nicht verhandlungsfähig ist. Bei dem Unglück prallte der Transrapid mit 179 Stundenkilometern auf das auf der Strecke vergessene Sonderfahrzeug. (APA/AP)