Produktpiraten müssen sich in Deutschland künftig stärker in Acht nehmen. Der Bundesrat billigte am Freitag ohne weitere Debatte ein Gesetz, demzufolge die Rechte-Inhaber künftig von Internet-Providern oder Spediteuren gefälschter Ware die Herausgabe von Kundendaten verlangen können. Die Regelung gilt für alle Arten von geistigen Eigentums, von Musik und Software bis zu Medikamenten. Außerdem werden die Grundsätze bei der Vernichtung von Raubkopien an die einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union angepasst und die Verbraucher vor überzogenen Abmahnkosten geschützt. Kompromiss Die Telekommunikationswirtschaft bezeichnete das Gesetz als "gerade noch vertretbaren Kompromiss". Weitergehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie müssten die Gesetzgeber eine Absage erteilen, forderte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) am Freitag in Berlin. (APA)