Wien – Der Frühausstieg aus einer Lebensversicherung, der bisher sehr teuer war, wird billiger. Mit der OGH-Entscheidung gegen die Allianz liegen jetzt gegen alle großen Lebensversicherer rechtskräftige Urteile vor. Konsumenten, die zwischen 1994 und 2006 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, diesen vorzeitig auflösen wollen, der Rückkaufwert aber zu gering ist, können sich darauf berufen. Eine Gesetzesänderung sieht vor, dass bei allen abgeschlossenen Lebensversicherungen ab 1. Jänner 2007 die Provision des Vermittlers auf einen Zeitraum von zumindest fünf Jahren gleichmäßig verteilt werden muss. (APA, don, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23./24.5.2008)