Soll ihre Mutter nach einem Suizidversuch gefunden und gerettet haben: Arigona Zogaj.

Der Standard/rubra
Linz - Anwalt Helmut Blum will derzeit "keine Prophezeiung abgeben, wie es mit Arigona Zogaj und ihrer Mutter weitergehen wird." Er stehe in "konkreten Gesprächen mit zuständigen Stellen", ob die Abschiebung der 16-Jährigen vielleicht doch noch abgewendet werden kann - doch Näheres will er nicht verraten.

Nur so viel: "Arigona und ihre Mutter stehen derzeit unter extremem psychischem Druck. Aber Arigona ist ein sehr tapferes Mädchen, das weiterkämpfen will", sagt der Anwalt.

Arigonas Mutter Nurie hingegen dürfte die Belastung über den Kopf gewachsen sein. Wie jetzt bekannt geworden ist, soll die Frau am Pfingstsonntag versucht haben, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Sie sei von ihrer Tochter rechtzeitig gefunden und gerettet worden, heißt es aus dem Umkreis der Betreuer.

Auch Anwalt Blum hat "von dem Suizidversuch gehört". Dass Nurie Zogaj aus Verzweiflung über den Umstand, dass ihr Ende September 2007 in den Kosovo abgeschobener Ehemann Devat (42 - siehe Chronologie) angeblich seit mehr als zwei Wochen unauffindbar ist, Hand an sich legen wollte, bestätigt er nicht. "Ich will das nicht kommentieren." Devat Zogaj soll sich dem Vernehmen nach auf Arbeitssuche befinden.

Laut Zeitungsartikeln sind das Mädchen und seine Mutter mit einer immer stärkeren Ablehnungsfront in ihrer oberösterreichischen Wohngemeinde Frankenberg konfrontiert. Die Mehrheit der Bevölkerung trete für die Abschiebung der beiden gleich nach Abschluss des Schuljahrs von Arigona Zogaj Anfang Juli ein, heißt es in den Berichten. Pfarrer Josef Friedl, der die Hilfe für die beiden koordiniert, wird mit den Worten zitiert, dass "der Druck der baldigen Außerlandesbringung" für die Verzweiflungstat verantwortlich gewesen sei.

Drei VfGH-Beschwerden

Blum sucht indes nach rechtlichen Auswegen. Gegen die Ablehnung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen durch Innenminister Günther Platter (ÖVP) hat er beim Verfassungsgerichtshof gleich drei Beschwerden eingelegt: "Erstens, um zu prüfen, ob nicht auch Platters mündliches Nein ein Bescheid ist. Zweitens, ob Platter, wie er meinte, wirklich nicht für eine Ausfolgung der Ablehnung zuständig ist, sondern dies vonseiten der zuständigen Bezirkshauptmannschaft geschehen müsste. Drittens, ob die Ablehnung einer Bescheidausfolgung von der Bezirkshauptmannschaft verfassungsrechtlich haltbar ist."

Eine schriftliche Ausfolgung wäre die Grundlage für eine Berufung. Doch auch wenn das Höchstgericht bis Anfang Juli über die drei Beschwerden entscheiden sollte, wäre damit laut Blum die Ausweisung noch nicht abgewendet: "Dann wissen wir, das wir eine schriftliche Begründung bekommen müssen - mehr nicht."

Nach wie vor liege die dies- bezügliche Kompetenz bei Platter allein. Die Bleiberegeln, die der VfGH vergangenen Dezember als für Ausweisungen verbindlich verkündet hat, würden für die Zogajs nicht gelten: "Die Ausweisung der Familie ist seit Jahren rechtskräftig." (bri/DER STANDARD – Printausgabe, 26.5.2008)