Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat eine Werbung des Mobilfunkanbieters Tele 2 als irreführend beanstandet. Im Zusammenhang mit dem Tarif "Champion" wurde die Werbung für Gesprächspreise pro Minute untersagt, wenn nicht auf Auswirkungen einer Taktung 90/60 eindeutig und unmissverständlich hingewiesen wird. Das gab am Dienstag die Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) bekannt, in deren Auftrag der Verein für Konsumenteninformation (VKI) das Verfahren geführt hat.

"Das führt zwangsläufig dazu, dass die beworbenen 8 Cent pro Minute niemals zutreffen"

Laut Tele 2 soll man um angeblich 8 Cent pro Minute in alle Netze telefonieren können. Nach Darstellung der AK wird der Tarif "Champion" aber so verrechnet, dass für die erste angefangene Gesprächsminute der Preis für 90 Sekunden in Rechnung gestellt wird, für jede weitere begonnene Gesprächsminute der Minutenpreis. "Das führt zwangsläufig dazu, dass die beworbenen 8 Cent pro Minute niemals zutreffen", erklärte Karin Hinteregger von der AK-Konsumentenberatung. In der Werbung sei auf diesen Umstand nicht hingewiesen worden. Lediglich in den Tiefen der Tele2-Web-Site bzw. im Kleingedruckten gebe es einen Hinweis auf die Taktung 90/60.

Irreführend

Diese Werbung wurde vom HG Wien nun als irreführend verboten. Es bedürfe eines detaillierten und gut sichtbaren Hinweises, damit ein Kunde sich bei seiner Kaufentscheidung auch über die Taktung und deren Auswirkungen Gedanken mache. Dieser Hinweis müsse direkt im Zusammenhang mit der Werbeaussage erfolgen, argumentierten die Richter laut AK. Es sei einem durchschnittlichen Verbraucher nicht möglich, ohne entsprechende Zusatzinformationen herauszufinden, welche Minutenpreise er letztlich tatsächlich bezahlen müsse.(APA)