Der entlassene Trainer verzichtete laut eigener Aussage auf ein Angebot als Sportdirektor bei den Londonern.
Redaktion
,
Tel Aviv - Der am Samstag gefeuerte Chelsea-Trainer
Avram Grant hat ein Rückkehrangebot des englischen Vizemeisters
abgelehnt. Er hätte wieder als Sportdirektor für Chelsea arbeiten
können, erzählte Grant am Rande eines Trainer-Lehrgangs in Tel Aviv.
"Aber das wäre in diesem Moment keine gute Option für mich gewesen."
Entgegen erster Medienberichte am Wochenende sei er auch nicht
enttäuscht über die Entlassung als Trainer: "Es war eine großartige
Zeit, ich habe es mit Chelsea sehr genossen."
Wieder Sportdirektor
Grant war ursprünglich seit vergangenem Juli als Sportdirektor für
Chelsea tätig, bevor er im September dem entlassenen Jose Mourinho
als Trainer nachfolgte. Nachdem der Israeli in der abgelaufenen
Saison zwar nur fünf Spiele verloren, aber keinen Titel geholt hatte
und im Champions-League-Finale an Manchester United gescheitert war,
kam am Samstag die wenig überraschende Entlassung.
Abramowitsch wollte Grant halten
Chelsea-Eigentümer Roman Abramowitsch, mit dem Grant befreundet
ist, habe ihm die Chance gegeben, wieder in seine Funktion als
Sportdirektor zurückzukehren: "Aber ich habe ihm gesagt, dass ich den
Klub liebe, wir von nun an aber getrennte Wege gehen."
Er blicke mit freundschaftlichen Erinnerungen auf seine
Trainerzeit zurück, betonte Grant. "Ich habe Chelsea 24 Stunden am
Tag geatmet." Dass er teure Anwälte engagiert habe, die eine höhere
Abfindung erstreiten sollen, wollte Grant nicht kommentieren. Die
vereinbarte Summe komme aber auf jeden Fall nicht einmal in die Nähe
der in den Medien kolportierten sechs Millionen Euro. (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.