Wien – "Arigona Zogaj sollte in Österreich bleiben dürfen, sie und ihre gesamte Familie": Zu diesem Schluss kam Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty Österreich bei der Vorstellung des Österreich-Teils im "Report 2008" der weltweit wohl bekanntesten Menschenrechtsorganisation.

Prüfe man die aufenthaltsrechtliche Lage der akut von Abschiebung bedrohten 16-jährigen Kosovarin und ihrer Angehörigen "laut jenen Kriterien, die sich aus dem Grundrecht auf Familien- und Privatleben ergeben", so sei klar: "Arigona Zogajs Verwurzelung in Österreich ist so weit fortgeschritten, dass ihr ein Bleiberecht gewährt werden müsste." Und da das Recht auf Privatheit auch jenes umfasse, im Familienverband leben zu dürfen, "müssten auch ihre Mutter, ihr Vater und ihre Geschwister einen sicheren Aufenthaltstitel erhalten". Besagte Amnesty-Bleiberechtskriterien wurden am Mittwoch mitpräsentiert.

Laut Patzelt leiten sie sich "aus Artikel 8 der Menschenrechtskonvention ab". Die "Checkliste" ähnelt jener Aufzählung, die der österreichische Verfassungsgerichtshof am 30. Oktober 2007 festgelegt hat. Doch statt sieben Punkten umfasst sie deren 22. So führt sie auch die Frage nach "Alter und Anpassungsfähigkeit" von Kindern auf. Sowie jene, ob durch eine Ausweisung und Abschiebung "ein existierendes Familienleben zerrissen wird".

Milde Urteile für Exekutive Österreich sei "kein menschenrechtlicher Problemstaat", doch manch dunkler Punkt halte sich "unglaublich zäh", sagte der Generalsekretär. Etwa der Umstand, dass Übergriffe der Exekutive "disziplinarrechtlich milde" beurteilt würden. Das sei auch im Fall Bakary J. geschehen, der im April 2006 von Polizisten in einer Lagerhalle niedergeschlagen worden ist. "Dauerbrenner" Fall Bakary Der Republik brachte dies im November 2007 einen "Ausdruck von Besorgnis" durch den UN-Menschenrechtsausschuss ein. Zudem, so Patzelt, warte die Familie immer noch auf eine Entschädigungslösung: "Die Forderung entwickelt sich zum Dauerbrenner." Probleme gibt es gemäß dem "Report 2008" aber auch bei der Waffenhandelkontrolle: Die Kriterien für die Verweigerung von Waffenlieferungen enthielten einen zu großen Spielraum. (bri/ DER STANDARD Printausgabe 29.5.2008)